Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses bei gleichzeitigem Abbruch des Nebengebäudes auf den Grundstücken Fl.Nrn. 38 und 38/3 der Gemarkung Holzolling, Esterndorfer Straße 2 und 2 a, 83629 Holzolling.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.01.2022 ö beschließend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Vorbesitzer der beiden Grundstücke hatte bereits im Oktober 2015 eine Bauvoranfrage zum Abbruch von Garagen und Nebenanlagen einer Bäckerei sowie zum Neubau eines Einfamilienhauses und einer Reihengarage mit drei Stellplätzen eingereicht. Diese wurde vom Landratsamt Miesbach mit Bescheid vom 27.10.2015 genehmigt. 
Der Bauherr hatte im April 2017 einen entsprechenden Bauantrag eingereicht. Das Landratsamt Miesbach hatte das Bauvorhaben mit Bescheid vom 18.01.2018 genehmigt.
Die Nebengebäude wurden bereits entfernt.
Der neue Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 38/3 hat mit Schreiben vom 05.12.2021 die Verlängerung der Baugenehmigung vom 18.01.2018 beantragt.
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zu einer Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung.
Es wurde darauf hingewiesen, dass bei der inzwischen erfolgten Grundstücksteilung eine Prüfung der Grenzabstände erfolgen sollte. Ebenso wurde darauf hingewiesen, dass in dieser Lage auf eine sturzflutsichere Bauweise zu achten ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.04.2022 08:20 Uhr