Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1539/2 der Gemarkung Holzolling, Im Goldenen Tal, 83629 Naring; hier: Wiedervorlage.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 10.01.2022 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.01.2022 ö beschließend 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung vom 11.11.2021 bereits mit der Bauangelegenheit befasst und folgenden Beschluss gefasst:
„Die Beurteilung des geplanten Bauvorhabens erfolgte gemäß § 34 BauGB als unbeplanter Innenbereich.
Empfehlung des Bauausschusses: Der vorgelegte vergrößerte Baukörper überschreitet nun in seinen Maßen die Dimensionen der Bezugsbebauungen von Doppelhäusern deutlich und fügt sich deshalb nicht ein. Ebenso wäre eine Drehung des Firstes in Ostwestrichtung analog der umgebenden Bebauung wünschenswert. Auf eine sturzflutsicher angepasste Bebauung wäre zu achten. Das Einvernehmen kann mangels einer Einfügung in der vorgelegten Form nicht erteilt werden. Es wird eine Bauberatung beim Landratsamt Miesbach bezüglich der Situierung und der Größenausgestaltung des geplanten Gebäudes empfohlen.
Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Bauausschusses an.“
Das Landratsamt Miesbach hatte mit Schreiben vom 06.12.2021 mitgeteilt, dass das gemeindliche Einvernehmen zu Unrecht verweigert wurde, da es sich um ein Innenbereichsvorhaben gemäß § 34 BauGB handelt und sich das Vorhaben nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung einfügen würde. Aus Sicht der Kreisbauverwaltung sei eine derartige Einfügung gegeben. Als Bezugsfall wurde auf das Grundstück Fl.Nr. 1551/1 (Doppelhaus Arnhofer Weg 2 und 4) verwiesen, auf dem sich bereits eine vergleichbare Bebauung befindet. 
Nachdem seitens des Gemeinderates das gemeindliche Einvernehmen daher folglich zu Unrecht verweigert wurde, wurde die Gemeinde nun gebeten, bis 31.01.2022 erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden.
Der Bauausschuss nahm das Schreiben der Kreisbauverwaltung vom 06.12.2021 zur Kenntnis. Auf die Empfehlung des Gemeinderats erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheidsantrag mit dem Hinweis, dass auf eine sturzflutsichere Bauweise zu achten sei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Datenstand vom 21.04.2022 08:20 Uhr