Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Anbringung einer Werbeanlage an das bestehende Bürogebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 539/8 der Gemarkung Wattersdorf, Am Weiglfeld, 83629 Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.02.2022 ö beschließend 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 61 „Am Weiglfeld Nord“ (5. Änderung). 
Der Antragsteller möchte an der Südfassade des bestehenden Bürogebäudes eine Werbeanlage anbringen. Das Vorhaben entspricht den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans, nachdem die Werbeanlage in die Fassade integriert werden soll und die Beleuchtung indirekt ist und somit nicht als Leuchtreklame zu werten ist.
Der Gemeinderat schloss sich der Empfehlung des Bauausschusses an und stimmte dem Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.04.2022 08:26 Uhr