Antrag auf Baugenehmigung zur denkmalschutzrechtlichen Sanierung des ehemaligen Bauernhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 11, Gemarkung Wattersdorf, Weyarner Straße, 83629 Wattersdorf.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.02.2022

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Das Anwesen ist in der Denkmalliste als Baudenkmal aufgeführt.
Die Antragsteller möchten das denkmalgeschützte Bauernhaus Weyarner Str. 10 sanieren. Der hintere Stallbereich soll als Atelier zu Wohnzwecken ausgebaut werden. Zum westlich angrenzenden Grundstück muss wegen der Abstandsflächen eine Brandmauer errichtet werden. Die gesamten Maßnahmen wurden im Vorfeld mit Herrn Boiger vom Landratsamt, Denkmalschutz abgesprochen. Die vorhandene Kubatur soll beibehalten werden. Recherchen im Staatsarchiv haben ergeben, dass das Gebäude deutlich vor 1853 errichtet wurde. 
Auf Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu dem Bauantrag. Die gemeindliche Stellplatzsatzung ist einzuhalten. Das Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde prüft eigenständig, ob hier ein Bestandsschutz greift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.04.2022 08:26 Uhr