Antrag auf Errichtung einer Außentreppe an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 373/2 der Gemarkung Wattersdorf, Mangfallweg, 83629 Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.02.2022 ö beratend 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 38 „Mangfallweg“ Teilbereich II (2. Änderung). Nachdem das geplante Vorhaben außerhalb der Baugrenzen liegt, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Die Errichtung der Außentreppe zum Obergeschoss ist nach Angaben der Antragstellerin notwendig, da die einzelnen Geschosse des Wohnhauses nicht abgeschlossen sind und die gegenseitige Ruhestörung dadurch verhindert würde. Es wird keine weitere Wohneinheit geschaffen und es wäre somit auch kein Bedarf für einen weiteren Stellplatz erforderlich.
Es sei grundsätzlich darauf zu achten, dass die geplante Außentreppe gut integriert werde. Nachdem nach Angaben des Bauherrn eine andere Bauweise zwar geprüft, aber technisch nicht möglich sei, wurde die geplante Gestaltung der Außentreppe, wie vorgelegt, akzeptiert. Auf Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu dem Bauantrag und zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.04.2022 08:26 Uhr