1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 "Münchner Straße Nord-Ost"; hier: Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2022 ö 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

1. Stellungnahmen von Bürgern
Von Bürgern wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
2. Stellungnahmen von Behörden
Folgende Träger öffentlicher Belange haben keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht:
- Landratsamt Miesbach, -Bauamt-, Rosenheimer Straße 1 – 3, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 13.01.2022.
- Landratsamt Miesbach, -Wasser- und Bodenschutzrecht-, Rosenheimer Straße 4, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 13.01.2022.
Folgende Träger öffentlicher Belange haben Anregungen oder Bedenken vorgebracht:
- Landratsamt Miesbach, -Untere Immissionsschutzbehörde-, Rosenheimer Straße 1 – 3, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 18.01.2022.
Das geplante Haus liegt nur 12 Meter von der Münchener Straße, welche eine hohe Verkehrsbelastung aufweist, da diese die Hauptverbindung von Weyarn und dahinterliegenden Gemeinden zur Autobahn darstellt.
Möglichkeiten der Überwindung:
Eine Wohnraumorientierung von Schlaf- und Kinderzimmern zur schallabgewandten Seite. Außerdem eine kontrollierte Wohnraumbelüftung, für die der Straße zugewandten Aufenthaltsräume:
Prüfung des Bauausschusses: In den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans ist aufzunehmen, dass Maßnahmen zum Schallschutz bezüglich Staatsstraßenlärm durchzuführen sind und ein Nachweis dazu im Bauantrag vorzulegen ist. Solche wären beispielweise eine Wohnraumorientierung von Schlaf- und Kinderzimmern zur schallabgewandten Seite und außerdem eine kontrollierte Wohnraumbelüftung, für die der Straße zugewandten Aufenthaltsräume.
- Landratsamt Miesbach, -Untere Naturschutzbehörde-, Rosenheimer Straße 1 – 3, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 27.12.2021.
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde bestehen gegen die 1. Änderung des Bebauungsplans und den damit verfolgten Zweck der Planung keine Einwände.
Die Untere Naturschutzbehörde weist aber darauf hin, dass die im Bebauungsplan festgesetzte Grünfläche (Ortsrandzone im Norden) auf Fl.Nr. 511/1 mit den darauf festgesetzten Baumpflanzungen seit 2006 noch immer nicht umgesetzt wurde.
Die Gemeinde wird gebeten, die festgesetzte Ortsrandeingrünung herzustellen.
Prüfung des Bauausschusses: Die dargestellte Grünordnung stellt eine rechtlich unverbindliche, ortsplanerische Zielvorstellung der Gemeinde dar, die auch kennzeichnen soll, dass hier keine unmittelbare Anschlussbebauung gewünscht ist. Ein Grunderwerb war bis dato nicht möglich, er wird jedoch von der Gemeinde weiterverfolgt. 
Der Gemeinderat nahm die Prüfungen des Bauausschusses zustimmend zur Kenntnis und beschloss entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 „Münchner Straße Nord-Ost“ in der Fassung vom 06.12.2021 unter Einarbeitung des vorgenannten Prüfvermerks als Satzung. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.04.2022 11:20 Uhr