3. Änderung der Außenbereichssatzung (Ortsverdichtung) "Kleinseeham" für das Grundstück Fl.Nr. 535 der Gemarkung Holzolling; hier: Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.03.2022 ö beratend 2
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2022 ö 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

1. Stellungnahmen von Bürgern
Von Bürgern wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
2. Stellungnahmen von Behörden
- Landratsamt Miesbach, -Bauleitplanung- Rosenheimer Straße 3, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 17.02.2022.
Es ist nicht Zweck einer Außenbereichssatzung, bis hin zur Dachform von Nebenanlagen Festsetzungen für Außenbereichsvorhaben verbindlich vorzunehmen.
Da es sich hier (nur) um die Änderung der Festsetzungen als „nähere Bestimmung zur Zulässigkeit“ (hier Baugrenzen) einer Satzung aus 2005 handelt, wird nichts weiter eingewandt. Die Darstellung zum Geltungsbereich (richtig: gesamter als Siedlungssplitter bebauter Bereich im Außenbereich), die „Festsetzungen“ zur Grünordnung (unwirksam) und die zu hohe Festsetzungsdichte im Allgemeinen sollen für eine (heute neu aufgestellte) Satzung nach § 35 BauGB nicht beispielhaft sein.
Prüfung des Bauausschusses:
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Bei neuen Satzungen wird der Hinweis berücksichtigt.
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen, -Bereich Landwirtschaft-, Rudolf-Diesel-Ring 1 a, 83607 Holzkirchen, mit Schreiben vom 16.02.2022.
Im Flächennutzungsplan wird der Bereich als Fläche für die Landwirtschaft deklariert.
Durch die Planungen darf es zu keinen Einschränkungen der landwirtschaftlichen Tätigkeiten sowie deren Entwicklungsmöglichkeiten kommen.
Abstände der Wohnbebauung zu landwirtschaftlichen Stallgebäuden sind einzuhalten. Bei der Änderung handelt es sich um die Errichtung eines Nebengebäudes und stellt daher keine heranrückende Wohnbebauung dar. Auf landwirtschaftliche Emissionen wird ausreichend hingewiesen.
Prüfung des Bauausschusses:
Rein aus der Topografie ergibt sich, dass es sich hier um keine landwirtschaftliche Fläche, sondern um eine Nachverdichtung zwischen den bereits bestehenden Baukörpern handelt. Der Flächennutzungsplan wird bei der nächsten beabsichtigten Änderung den tatsächlichen Verhältnissen angepasst.
Der Gemeinderat nahm die Prüfungen des Bauausschusses zustimmend zur Kenntnis und beschloss entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses die 3. Änderung der Außenbereichssatzung (Ortsverdichtung) vom 13.01.2022 als Satzung. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.04.2022 11:20 Uhr