6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 "Fentbach"; hier: Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und BauGB und Satzungsbeschluss.
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 10.03.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 10.03.2022 | ö | beratend | 6 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Gemeinderat nahm die Prüfung der eingegangenen Einwendungen der Träger öffentlicher Belange im Bauausschuss am 07.03.2022 zustimmend zur Kenntnis und schloss sich der Empfehlung des Bauausschusses an. Er beschloss die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 „Fentbach“ vom 13.01.2022 als Satzung. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.04.2022 11:20 Uhr