Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhauses mit Pension in eine Asylunterkunft auf dem Grundstück Fl.Nr. 875 der Gemarkung Wattersdorf, Schlierseer Straße 8, 83629 Thalham.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 07.03.2022 ö beratend 6
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2022 ö beschließend 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das ehemalige Wohnhaus mit Pension wird seit 2014 als Asylunterkunft genutzt. Nachdem die Zimmer seither anders genutzt werden und in den einzelnen Stockwerken zum Treppenraum jeweils Brandschutztüren (T 30) eingebaut wurden und die bisherige Baugenehmigung für ein Wohnhaus mit Pension erteilt wurde, wird ein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt.
Gemäß Schreiben des Bayer. Staatsministerium des Innern IIB5-411.10-006/15 vom 18.08.2015 – Ziff. 1b ist bei einem bestehenden Beherbergungsbetrieb keine baurechtliche Nutzungsänderung für die Asylunterbringung erforderlich, wie dies vom LRA bei der Unterbringung bereits im Mai 2014 ebenfalls bestätigt war. Es besteht kein für die Gemeinde ersichtlicher Grund, nach ca. 8 Jahren Asylbetrieb in dem Anwesen in Thalham eine Nutzungsänderung durchzuführen.
Eine Notwendigkeit zu einer dauerhaften Umnutzung wird nicht gesehen. Für die Nachnutzung soll weiterhin eine Pension vorgesehen bleiben. Die Gemeinde erteilte kein Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung.
Der Erste Bürgermeister berichtet: Mittlerweile wurde im LRA erfragt, dass sich die Rechtslage geändert hat und eine baurechtliche Nutzungsänderung mittlerweile zwingend sei. Eine Belegung sei dadurch nicht unbegrenzt möglich, da der Richtwert von 7qm Wohnraum pro Bewohner nicht überschritten werden darf. Für die beantragte „Anlage für soziale Zwecke (Flüchtlingsunterkunft)“ gelten verkürzte Bearbeitungs- und Genehmigungsfristen, sodass in dieser Gemeinderatssitzung keine zeitliche Verschiebungsoption besteht und der Vorgang vom LRA bereits angemahnt ist. Soweit die Gemeinde das Einvernehmen verweigert, würde es vom LRA ersetzt werden, da es angesichts der umgebenden Bebauung keine sachlichen Verweigerungsgründe gibt.
Es wurde diskutiert, ob noch vertragliche Vereinbarungen möglich sind.
Die Möglichkeit einer vorgezogenen vertraglichen privatrechtlichen Vereinbarung mit dem Grundeigentümer sieht der Erste Bürgermeister angesichts der kurzen Genehmigungsfristen im Bauantragsverfahren nicht mehr als realisierbar an. 

In der intensiven Diskussion werden folgende Aspekte geäußert: Frau Mehrer schlägt eine Veränderungssperre vor, welche die Möglichkeiten einer gesteuerten Entwicklung des Bereiches auftut. Im Übrigen sei Thalham von der Lage und den Räumlichkeiten eigentlich ungeeignet zur dauerhaften Unterbringung von Flüchtlingen. Herr Dr. Demmelmeier befürwortet eine Veränderungssperre. Herr Florian Penzenstadler und Albert Zinsbacher äußern hierzu Bedenken, da das LRA die Unterkunft braucht. Herr Fertl findet, dass man schon früher mit der Gemeinde über das Thema einmal reden hätte sollen und jetzt unter dem Zeitdruck keine gute Entscheidung getroffen werden kann. Grundsätzlich wird in der Diskussion akzeptiert, dass es aktuell keine Alternativen zur Fortführung der Unterbringung in Thalham geben wird.
Der Erste Bürgermeister sieht die Mängel in der Kommunikation in der aktuellen großen Überlastung des Landratsamtes durch die Ukrainekrise begründet.
Der Erste Bürgermeister weist darauf hin, dass eine Veränderungssperre ein großer Aufwand für die Verwaltung sei und auch Planungskosten entstehen werden. Eine rechtlich belastbare städtebauliche Begründung zur Satzung müsse hierzu erst erarbeitet werden. Dies kann in der heutigen Sitzung nicht mehr geschehen. Hierzu müsste kommende Woche im angekündigten Fortsetzungstermin am 16.03.2022 ein Satzungsentwurf erst erarbeitet werden. Allerdings erfordern die Fristen bereits heute eine Entscheidung.  
Frau Gemeinderätin Betty Mehrer bittet, über eine Veränderungssperre abzustimmen.
Der Erste Bürgermeister schlägt in diesem Fall vor, der Verwaltung den Auftrag zur Erarbeitung einer Veränderungssperre für die kommende Sitzung zu erteilen und zur Sitzung vor einem Erlass der Satzung auch einen Vertreter des LRA Miesbach einzuladen, der die Sicht des Landratsamtes vorstellen kann und vielleicht alternative Lösungsvorschläge vorschlagen könnte.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Fortsetzungssitzung am 16.03.2022 den Entwurf einer beschlussfertigen Satzung mit einer Veränderungssperre des maßgeblichen Gebietes zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. Weiterhin wird ein Vertreter des Landratsamtes eingeladen, welcher die Standpunkte und ggf. alternative Lösungsvorschläge des Landratsamtes darstellen kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 29.04.2022 11:20 Uhr