Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Lagerstadels und Abbruch des bestehenden Lagerschuppens auf dem Grundstück Fl.Nr. 219 der Gemarkung Holzolling, Westerhamer Straße 29, 83629 Holzolling.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2022 ö beratend 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Der Antragsteller hatte bereits 2018 eine Bauvoranfrage eingereicht, zu der der Gemeinderat am 11.01.2018 das Einvernehmen erteilt hat. Nachdem von dem bisherigen Lagerschuppen und einem weiteren Nebengebäude keine Bestandspläne vorhanden waren, hatte das Landratsamt Miesbach den Antragsteller gebeten, zuerst einen Antrag auf Nutzungsänderung von landwirtschaftlicher Nutzung in gewerbliche Nutzung zu stellen. Der Gemeinderat erteilte dazu am 11.04.2019 das Einvernehmen und das Landratsamt genehmigte den Antrag mit Bescheid vom 23.01.2020.
Auf Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu dem Bauantrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.04.2022 11:20 Uhr