Antrag auf Baugenehmigung eines Ersatzbaus für den bestehenden landwirtschaftlichen Schuppen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1341 der Gemarkung Wattersdorf, Großpienzenau, 83629 Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2022 ö beratend 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und ist privilegiert gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Es ist jedoch genehmigungspflichtig, da es gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 c BayBO die Grundfläche, einschließlich bestehendem Anbau, von 100 m² überschreitet. Der bestehende Lagerschuppen wird abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu dem Bauantrag, unter der Voraussetzung, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.04.2022 11:20 Uhr