Bauvoranfrage zur Errichtung einer Dachterrasse oberhalb einer bestehenden Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 778 der Gemarkung Wattersdorf, Reinthal, 83629 Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2022 ö 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Es lag eine Anfrage vor, ob auf der bestehenden Garage eine Dachterrasse errichtet werden kann. Auf der Garage ist derzeit ein ortsübliches Satteldach. Dieses soll nach dem Wunsch der Antragsteller beseitigt (Variante 2) bzw. teilweise beseitigt werden. 
Bei beiden Varianten würde man sichtbar den Balkon über die jeweilige Länge ziehen.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Innenbereich gem. § 34 BauGB in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Dorfgebiet dargestellt. 
Die Garage befindet sich in einer exponierten, gut sichtbaren Lage an der Ortsdurchfahrt. Fraglich war, ob eine Einfügung in die landwirtschaftlich geprägte umgebende Bebauung gegeben ist.
Die beantragte Hybrid-Dachform (Flachdach/Teilsatteldach) ist eine bislang in der Gemeinde noch nicht in Erscheinung getretene Bauform.
Es wurde festgestellt, dass es sich bei dem Ortsteil Reinthal um ein landwirtschaftlich geprägtes Dorfgebiet handelt, welches von landwirtschaftlichen Anwesen mit ausschließlich Satteldächern geprägt wird. Insofern hatte der Gemeinderat starke Bedenken über die Einfügung des Bauvorhabens und bat deshalb das Landratsamt Miesbach, eine Bauberatung zu leisten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.04.2022 11:20 Uhr