Beratung und Genehmigung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung 2022 und Genehmigung des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2023-2025 sowie des Investititonsprogramms.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2022 ö beschließend 17

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Erste Bürgermeister führte aus, dass die Gemeinde in den letzten Jahren vorsichtig und sparsam gewirtschaftet und eine entsprechende Liquidität aufgebaut habe, die bereits im Jahr 2021 der soliden Haushaltsabwicklung nützlich war und wegen nicht kassenwirksamer Projektvorhaben und akzeptabler Einnahmen nun auch noch in das Jahr 2022 hinein trage. So konnten beispielsweise die geplanten hohen Investitionen zur Fortführung des Breitbandausbaus 2021 mangels offener Maßnahmen des Vertragspartners nicht durchgeführt werden. Nur dies eröffne gemeinsam mit den nicht so stark eingebrochenen Einnahmen in 2021 den Handlungsspielraum, trotz der gemeindlichen Abgaben auf weiterhin sehr hohem Niveau auch 2022 noch Investitionen zu planen und schultern zu können. Im Zuge der Bewältigung der Krisen sollen die gemeindlichen Investitionen heuer nicht auf Eis gelegt werden, sondern sie sollen gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten im Rahmen des Vertretbaren durchgeführt werden. Offen ist, welche Auswirkungen die jüngsten kriegerischen Ereignisse mit Wirtschaftssanktionen und Flüchtlingsströmen auf gemeindliche Haushalte haben werden. So gelte es weiterhin, die Finanzierbarkeit neuer Großprojekte vor dem Hintergrund geringerer gemeindlicher Einnahmen abzuwägen. Die Gewerbesteuereinnahmen werden deshalb weiterhin vorsichtig angesetzt. Die Gemeinden bleiben jedoch in der Mitverantwortung, antizyklisch zu arbeiten.

Erster Bürgermeister Wöhr sprach der Kämmerin und dem Finanzausschuss seinen Dank für die geleistete Arbeit im Rahmen der Haushaltsberatungen aus.

Die Geschäftsleiterin/Kämmerin stellte die Rahmendaten des Haushalts vor. Wesentliche Investitionen im letzten Jahr waren: neues Feuerwehrauto Weyarn, Ausbau Rathaus-Dachgeschoss, Erwerb Gebäude Erlacher Weg, Hochwasser – zusätzliche Pumpen für Feuerwehren, IT-Ausstattung Schule, Breitband, Fuhrpark Bauhof. Beim Fuhrpark für den Bauhof kam es leider auch zu Lieferverzögerungen, sodass ein Teil erst 2022 kostenwirksam werde.
Der negative Saldo des Finanzhaushalts enthalte einige vorsorgliche Posten, über die der Gemeinderat noch abschließend zu entscheiden habe. Der Schuldenstand konnte weiter abgebaut werden. 
Im Haushalt 2022 sind 861.700 € mehr Sachkosten enthalten. Begründet ist dies mit mehreren Maßnahmen, Beispiele hierfür sind Schule – Fenster/Fassade/Haustüre 108.500 €, Mietobjekte 508.000 €, MZH neuer Fußboden 120.000 €.
Aus den Vorjahren könne derzeit auf eine gute Liquidität zurückgegriffen werden. Dies werde jedoch auf Dauer nicht mehr möglich sein.
Für die Zukunft sei darüber nachzudenken, ob und wie Einnahmeerhöhungen (Gewerbesteuersatz z. B. auf 380 setzen) erreichbar seien.

Haushaltssatzung
der Gemeinde Weyarn für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Weyarn folgende Haushalts­satzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt. Er schließt ab

1.        im Ergebnishaushalt mit 
dem Gesamtbetrag der Erträge von           8.411.009 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von         -  9.511.139 €
und dem Saldo (Jahresergebnis) von        -  1.100.130 €

2.        im Finanzhaushalt 
  1. aus laufender Verwaltungstätigkeit mit         
       dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von           8.019.341 €
       dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von        - 8.693.901 €
       und einem Saldo von        -    674.560 €
  1. aus Investitionstätigkeit mit
       dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von           1.930.338 €
       dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von        - 4.268.136 €
       und einem Saldo von        - 2.337.798 €
  1. aus Finanzierungstätigkeit mit
       dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von                                            0 €
       dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von        -      80.000 €
       und einem Saldo von                        -      80.000 €
  1. und dem Saldo des Finanzhaushalts von         - 3.092.358 €

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. 

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 

1. Grundsteuer 
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)         250 v.H.
  2. für die Grundstücke (B)        380 v.H.

2. Gewerbesteuer         360 v.H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haus­haltsplan wird auf 750.000 Euro festgesetzt. 

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.

Zweiter Bürgermeister Dr. Demmelmeier bedankte sich stellvertretend für alle Anwesenden für die anschauliche Präsentation von Frau Altenweger und der Kämmerei insgesamt für die gute Arbeit und die Einarbeitung aller im Finanzausschuss besprochenen Punkte.
Beschluss 1:
Die Haushaltssatzung 2022 wurde entsprechend der Vorlage des Haushaltsplanes 2022 genehmigt.
Beschluss 2:
Der Gemeinderat stimmte dem vorgestellten Finanzplan für die Haushaltsjahre 2023 – 2025 sowie dem Investitionsprogramm für denselben Zeitraum zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.04.2022 11:20 Uhr