Verwendung von Mehrweggeschirr in der örtlichen Gastronomie; gemeindlicher Zuschuss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.04.2022 ö beschließend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Auf Antrag der Gemeinderatsfraktion DIE GRÜNEN sollte überlegt werden, ob die Gemeinde mit einem einmaligen Zuschuss an die Gastwirte im Gemeindebereich die Anschaffung von Mehrweggeschirr fördert. Ab 2023 ist die Verwendung von Mehrweggeschirr obligatorisch.
Die Fraktionssprecherin der GRÜNEN Anschi Hacklinger führte zur Begründung des Antrags aus:
Der praktische und zeitsparende Außerhaus-Konsum beim Essen hat sich zunehmend etabliert und in den vergangenen Lockdowns vielen Gastronomen ein überlebenswichtiges Einkommen gebracht. Nicht nur coronabedingt nutzen immer mehr Menschen einen Abholservice. Für Gastronomie und Lebensmittelhandel ist er ein wichtiger Wachstumsmarkt. Die Kehrseite des To-Go-Verzehrs: Der Berg an vermeidbaren Einwegverpackungen steige stetig. Die jährlich anfallenden Verpackungsabfälle erreichen Rekordwerte. Mit der Wahl der Verpackung haben Gastronomiebetriebe einen großen Einfluss auf das Abfallaufkommen in unserer Kommune. 
Ab 01.01.2023 wird es gesetzlich Pflicht, ab einer bestimmten Betriebsgröße alternativ Mehrweggeschirr im „To-Go“ Bereich anzubieten. Durch eine kleine Anschubfinanzierung würden die Weyarner Wirte motiviert, das Thema Mehrwegsysteme nicht nur früher, sondern auch aktiv anzupacken. Eine Arbeitsgruppe um das Klimaschutzmanagement des LRA bietet Information und Koordinierung an.
Da sich die Gemeinde auf die Fahnen bzw. ins Leitbild geschrieben habe, die Umwelt zu bewahren, ist die aktive Förderung vom Mehrwegsystemen und Müllvermeidung nicht nur im Sinne des Leitbildes, sondern diene auch der Bewusstseinsbildung der Bevölkerung.  
Um Ausgabebetriebe von Speisen und Getränken „To-Go“ dabei zu unterstützen, ökologisch sinnvolle Mehrwegverpackungen anzubieten, solle die Gemeinde Weyarn Gastronomiebetrieben in Weyarn einen einmaligen Zuschuss von 150 Euro zur Umstellung auf ein Pfandsystem gewähren.
Förderrichtlinie – Vorschlag der Gemeindeverwaltung:
Antragsberechtigt ist, wer eine Speisewirtschaft bzw. Café oder Metzgerei im Gemeindegebiet betreibt und zubereitete warme Speisen auch zum Mitnehmen anbietet.
Der Zuschuss ist auf einen Standort pro Betrieb beschränkt. Geeignete Systemanbieter können von der Ökomodellregion benannt werden, die eine fachliche Beratung zur Auswahl leisten kann. Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses ist, dass der Betrieb bis spätestens 31.06.2022 einen formlosen Antrag stellt unter Vorlage eines Nachweises des Abschlusses mit einem Systemanbieter für eine Vertrags- oder Nutzungsdauer von mindestens einem Jahr. Der gemeindliche Zuschuss beträgt 150,- €. 

Hinweis zum Finanzvolumen der Umweltförderung: 
Die Gemeindeverwaltung hat erhoben, dass maximal 16 Betriebe grundsätzlich in Frage kommen. Zu erwarten sei allerdings, dass sich nur ein Bruchteil davon meldet, da nicht alle einschlägigen Betriebe Speisen zum Mitnehmen anbieten.
Der Gemeinderat beschloss, Gastronom*innen mit Sitz in der Gemeinde Weyarn, die „To-Go“ anbieten, einen einmaligen Zuschuss von max. 150 Euro zum Umstieg auf ein Mehrweg-Pfandsystem zu gewähren. Der Zuschuss ist auf einen Standort pro Betrieb beschränkt und der Antrag muss bis zum 30.6.2022 bei der Gemeinde eingegangen sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 7

Datenstand vom 29.04.2022 11:08 Uhr