Die Antragstellerinnen möchten im Ortsteil Thalham ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten mit Ausmaßen von 28 m x 12,50 m errichten. Die Wandhöhe beträgt an der Ostseite 6,51 m, an der Westseite 7,91 m. Im Untergeschoss ist die Errichtung einer Tiefgarage mit 12 Stellplätzen für Kfz geplant. Oberirdisch sind noch drei weitere Stellplätze geplant. Die Einfahrt erfolgt über die Schlierseer Straße St 2073. Gemäß Lärmaktionsplan der Regierung von Oberbayern ist an der Staatsstraße mit hohen Lärmpegeln zu rechnen.
Die Gebäude wurden seitens des Planers so angeordnet, dass sie in der Flucht zu den südlichen und nördlichen Gebäuden (Schlierseer Str. 12 + 16/18) stehen. Die Kubatur orientiert sich an den bestehenden Gebäuden und überschreitet diese nicht.
Die vorhandenen Bäume entlang der St 2073 sollen bestehen bleiben.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn sind die beiden Grundstücke als landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Das Landratsamt Miesbach hat der Gemeinde Weyarn bei einem Ortstermin im Jahre 2021 mitgeteilt, dass es sich bei den Grundstücken nicht wie von der Gemeinde bislang angenommen um einen Außenbereich nach § 35 BauGB handelt. Das Landratsamt sei hier vielmehr der Auffassung, dass es sich um einen Innenbereich gem. § 34 BauGB handelt. Zu prüfen ist nun, ob sich das Vorhaben nach der Art als auch nach dem Maß der baulichen Nutzung in die umgebende Bebauung einfügt.
Mit dem Bauantrag sollten zudem vom Landratsamt entsprechende Lärmschutzmaßnahmen beauflagt und nachgewiesen werden.
Ebenso strömt bei Sturzflutniederschlägen Wasser aus der östlichen Hanglage und dem südlichen Bereich von Thalham/Großpienzenau kommend teilweise in erheblichen Mengen auf die Staatsstraße.
Der Gemeinderat stimmt der Empfehlung des Bauausschusses zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum vorgelegten Vorbescheidsantrag. Auf dem Baugrundstück sind entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung ausreichend Stellplätze für Kfz nachzuweisen. Mit dem Bauantrag sollten aufgrund der Nähe des Vorhabens zur angrenzenden Staatsstraße St 2073 vom Landratsamt entsprechende Lärmschutzmaßnahmen beauflagt und nachgewiesen werden. Gleichzeitig ist das Staatliche Hochbauamt Rosenheim bzgl. der zusätzlichen Einfahrt im Verfahren zu beteiligen.
Bei Sturzflutniederschlägen strömt Wasser aus der östlichen Hanglage und dem südlichen Bereich von Thalham/Großpienzenau kommend ggf. in erheblichen Mengen auf die Staatsstraße. Ein Freiflächengestaltungsplan mit entsprechender Modellierung zum Nachweis bezüglich einer östlichen Oberflächenwasserableitung erscheint daher für erforderlich und sollte daher noch seitens der Antragstellerinnen nachgereicht werden.
Auf eine ortsübliche Dachneigung (24° – 26 °) ist zu achten. Ebenso ist Thalham im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet (MD) aufgeführt. Auf eine kompatible Mischnutzung ist zu achten. Aufgrund der verkehrsgünstigen Lage für Gewerbe wäre eine gewerbliche Nutzung in Thalham bevorzugt.
Aufgrund der Nähe des Bauvorhabens zu denkmalgeschützten Gebäuden wird bzgl. der Gestaltung eine Bauberatung durch den Kreisbaumeister im Landratsamt Miesbach empfohlen.
Soweit ein Bauantrag eine erheblich abweichende Planung von dem Vorbescheidsantrag bringen würde, behält sich die Gemeinde Weyarn vor eine Veränderungssperre zu erlassen.