Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 "Seidinger Straße" für den Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 521/18 der Gemarkung Wattersdorf, Am Kugelanger, 83629 Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.05.2022 ö beratend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte nordwestlich seines Grundstücks anstatt des bisherigen Nebengebäudes eine zusätzliche Doppelgarage errichten, da ihm bei der bestehenden Doppelgarage an der Gemeindestraße „Am Kugelanger“ nur ein Stellplatz zur Verfügung stehe und er dadurch die Parksituation „Am Kugelanger“ entlasten möchte.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10 „Seidinger Straße“ und außerhalb der vorgesehenen Baugrenzen.
Nach Mitteilung der Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Miesbach könne einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zugestimmt werden, da durch die Zulassung der vorgesehenen Garage die Grundzüge des rechtskräftigen Bebauungsplans gestört würden. Das Konzept des Bebauungsplans sehe eindeutig eine ostseitige Erschließung mit den dadurch im Osten angesiedelten Nebengebäuden vor. Die geplante Garage sei zudem vollständig außerhalb der vorgesehenen Bauräume. Denkbar wäre allenfalls eine profilgleiche Dachverlängerung der bestehenden Garage bis zur nördlichen Grundstücksgrenze. Hierfür wäre eine Befreiung erforderlich. Da diese Systematik aber im Norden bereits geplant und festgesetzt ist, würde das Landratsamt hier einer Befreiung zustimmen.
Aufgrund dieser Aussage des Landratsamtes hatte der Antragsteller einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans gestellt. Einer Kostenübernahme hatte er bereits zugestimmt.
Aufgrund der Zufahrt zur geplanten Garage über den Privatweg „Distelweg“ müsste der Antragsteller spätestens im Rahmen des Bauantragsverfahrens einen Nachweis über die gesicherte Zufahrt nachweisen.
Der Bauausschuss hatte zu diesem Tagesordnungspunkt eine Ortsbesichtigung durchgeführt.
Der Gemeinderat schloss sich der Empfehlung des Bauausschusses an und stimmte dem Antrag und der Änderung des Bebauungsplans unter der Voraussetzung zu, dass im Vorfeld einer Änderungsplanung bzgl. der Zufahrt ein dinglich gesicherter Nachweis zum Fahrtrecht seitens des Antragstellers sowie Kostenübernahmeerklärung für die erforderliche Änderung des Bebauungsplanes erbracht würde.
Weiterhin müsse die Versickerung des Dachflächenwassers auf dem eigenen Grundstück belegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.05.2022 16:55 Uhr