4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 "Erlacher Weg Nord"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö beschließend 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Von Bürgern wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. Die Stellungnahmen einer Reihe von Trägern öffentlicher Belange waren in der Bauausschusssitzung am Montag, 30.05.2022, geprüft worden. Im Einzelnen waren formelle Hinweise sowie Hinweise bezüglich des Bundesimmissionsschutzgesetzes, der Notwendigkeit zur eigenständigen Beseitigung des Niederschlagswassers unter Berücksichtigung eines geologischen Gutachtens sowie die Verkehrssituation vorgebracht worden. Die schonende Einbindung der neuen Gebäude in das Orts- und Landschaftsbild würde im Rahmen des Bauantrags vom Landratsamt geprüft. 
Der Gemeinderat nahm die Prüfungen des Bauausschusses zustimmend zur Kenntnis und beschloss entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 „Erlacher Weg Nord“ in der Fassung vom 10.03.2022 unter Einarbeitung der Prüfvermerke. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen und die entsprechenden dinglichen Sicherungen vor dem Satzungsbeschluss einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2022 09:58 Uhr