Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden Wohngebäudes und Ersatzbau für ein selbstgenutztes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 586 der Gemarkung Wattersdorf, Holzkirchener Straße, 83629 Weyarn.
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 02.06.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 02.06.2022 | ö | beschließend | 6 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 2 BauGB. Der Bauherr möchte das bestehende Wohngebäude abbrechen und einen Ersatzbau für ein selbstgenutztes Wohnhaus errichten. Der geplante Ersatzbau soll um drei Meter noch Osten verschoben werden und im Süden zwei Meter kürzer werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.06.2022 09:58 Uhr