Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden Wohngebäudes und Ersatzbau für ein selbstgenutztes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 586 der Gemarkung Wattersdorf, Holzkirchener Straße, 83629 Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö beschließend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 2 BauGB. Der Bauherr möchte das bestehende Wohngebäude abbrechen und einen Ersatzbau für ein selbstgenutztes Wohnhaus errichten. Der geplante Ersatzbau soll um drei Meter noch Osten verschoben werden und im Süden zwei Meter kürzer werden.
Das Einvernehmen wurde erteilt. Auf die geologischen Besonderheiten der Hanglage (ggf. Georisiko, Hangwasser) sollte geachtet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2022 09:58 Uhr