Der Bayerische Gemeindetag hat den Gemeinden die Anpassung der Pauschalsätze bzgl. des Aufwendungsersatzes und für die Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren empfohlen.
Die Verwaltung hat in Absprache mit den Kommandanten Ralph Benda und Daniel Arbinger das Verzeichnis neu überarbeitet und wie folgt angepasst (Änderungen markiert).
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„Die Gemeinde Weyarn erlässt aufgrund von Art. 28 Abs. 1 bis 4 BayFwG sowie aufgrund von Art. 2 und 8 KAG nachstehende
Satzung
zur Änderung der Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
§ 1
Das der Satzung als Anlage beigefügte Verzeichnis der Pauschalsätze für Pflichtleistungen gemeindlicher Feuerwehren (Aufwendungsersatz) wird gemäß Anlage neu gefasst.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und ersetzt die vorherige Satzung vom 15.03.2021.
Weyarn, 08.06.2022
Leonhard Wöhr
Erster Bürgermeister
Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Verzeichnis der Pauschalsätze
Aufwendungs- und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nrn. 1 – 3) und den Personalkosten (Nr. 4) zusammen.
- Streckenkosten
Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für
- Feuerwehrfahrzeuge
Mehrzweckfahrzeug MZF 3,17 Euro
Erstversorger (First Responder) -,-- Euro
Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 3,57 Euro
Löschgruppenfahrzeug LF 20 7,36 Euro
Tanklöschfahrzeug TLF 24/50 8,20 Euro
Gerätewagen Logistik GW-L 2 6,22 Euro
Hilfeleistungsfahrzeug HLF 20 7,94 Euro
Kleinalarmfahrzeug 3,50 Euro
Mannschaftstransportwagen 2,80 Euro
- Anhänger
Sicherungsanhänger 2,20 Euro
Ölschadenanhänger 1,80 Euro
sonstige Anhänger 1,65 Euro
- Ausrückestundenkosten
Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.
Die Ausrückestundenkosten betragen – berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens – je Stunde für
- Feuerwehrfahrzeuge
Mehrzweckfahrzeug MZF 27,94 Euro
Erstversorger (First Responder) -,-- Euro
Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 71,64 Euro
Löschgruppenfahrzeug LF 20 117,20 Euro
Tanklöschfahrzeug TLF 24/50 109,30 Euro
Gerätewagen Logistik GW-L 2 117,20 Euro
Hilfeleistungsfahrzeug HLF 143,15 Euro
Kleinalarmfahrzeug 49,00 Euro
Mannschaftstransportwagen 23,25 Euro
- Anhänger
Sicherungsanhänger 20,68 Euro
Ölschadenanhänger 15,00 Euro
sonstige Anhänger 13,75 Euro
- Arbeitsstundenkosten
Wird ein Gerät eingesetzt, das nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeugs gehört (und können demnach dafür keine Ausrückestundenkosten geltend gemacht werden), werden Arbeitsstundenkosten berechnet.
In die Arbeitsstunden nicht eingerechnet wird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in Betrieb ist. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben. Als Arbeitsstundenkosten werden berechnet für
Abdeckplane, je Meter 1,90 Euro
Abdichtmaterial, pauschal 53,00 Euro
Abnahme von Brandmeldeanlagen, pauschal 180,00 Euro
Absturzsicherung 24,00 Euro
Auffangbehälter 600 Liter, pauschal 150,00 Euro
Auffangwanne Eccotarp, pauschal 90,00 Euro
Beleuchtung (fest am Fahrzeug verbaut) 18,00 Euro
Beleuchtung, pauschal 49,00 Euro
Chemieschutzanzug_gasdicht (Neubeschaffungs- und Entsorgungskosten)
Chemieschutzanzug_flüssigkeitsdicht/Spritzschutzanzug (Neubeschaffungs- und Entsorgungskosten)
Dachmonitor LF/HLF/TLF 60,00 Euro
Dichtkissen (Gully), pauschal 110,00 Euro
Doppelkammerschlauch, je Std. 60,00 Euro
eine Länge Druckschlauch, täglich 8,00 Euro
Entsorgung ölhaltige Betriebsmittel, je kg 2,80 Euro
Ersatz-Schließzylinder 45,00 Euro
Füllen von Atemschutzflaschen (200 bar), je Flasche 7,00 Euro
Füllen von Atemschutzflaschen (300 bar), je Flasche 12,00 Euro
Gaswarnmessgerät, pauschal 150,00 Euro
Generator 13 / 14 KVA, pauschal 35,80 Euro; jede weitere Stunde 35,80 Euro
Generator 5 / 6,5 KVA, pauschal 22,40 Euro; jede weitere Stunde 22,40 Euro
Generator 8 KVA, pauschal 22,40 Euro; jede weitere Stunde 22,40 Euro
Greifzug, pauschal 70,00 Euro
Hebekissen/Hebegerät, pauschal 280,00 Euro
Hochleistungslüfter, pauschal 45,00 Euro
Insekten entfernen, pauschal 50,00 Euro
Kohlendioxidlöscher 5 kg mit Befüllung/Wartung/Dichtung 42,00 Euro
Kosten für eine Falsch-Alarmierung, pauschal 100,00 Euro
Kosten für einen Fehlalarm bei priv. Brandmeldeanlagen, pauschal 600,00 Euro
Leckdichtpaste mit Zubehör, pauschal 104,00 Euro
Mineralölumfüllpumpe (Tankölpumpe), pauschal 255,00 Euro
Motorsäge und Motorflex, pro Stunde pauschal 35,00 Euro
Nebelgerät, pro Tag zzgl. Verbrauchsmaterial 25,00 Euro
Nebellöschsystem, pauschal 90,00 Euro
Ölbindemittel, je Sack incl. Entsorgung 48,00 Euro
Ölschlengel/Ölsperre 49,20 Euro
Ölsperren (formstabil), pro Tag und 20 m 12,60 Euro
Ölvliestücher (Ölbindetücher) und Chemietücher 102,60 Euro
Pulverlöscher 12 kg mit Befüllung/Patrone/Wartung/Dichtung/
Sicherung 123,50 Euro
Pulverlöscher 6 kg mit Befüllung/Patrone/Wartung/Dichtung/
Sicherung 75,50 Euro
Pumpen unterschiedlicher Art 13,30 Euro
Reinigen und Überprüfen einer Atemschutzmaske, je Maske 18,00 Euro
Reinigung Einsatzkleidung 30,00 Euro
Reinigung, Überprüfung u. Instandsetzung umluftunabhängiges Atemschutzgerät, je Gerät 61,38 Euro
Rettungsplattform, pauschal 18,00 Euro
Rettungssatz, pauschal 150,00 Euro
Rollcontainer-Hochwasser, pauschal 150,00 Euro
Rollcontainer-Licht, pauschal 150,00 Euro
Rollcontainer Chiemsee-Schmutzwasserpumpe, pauschal 170,00 Euro
Rollcontainer MAST-Schmutzwasserpumpe, pauschal 150,00 Euro
Rollcontainer Motorsägen, pauschal 150,00 Euro
Rollcontainer Tauchpumpen TP 1 – 4, T – P 8 – 1,
je Pumpe pauschal 45,00 Euro
Rollcontainer Mini-Chiemsee, je Pumpe pauschal 54,00 Euro
Säureschutzanzug FORM 2 mit PA zzgl. PA 100,00 Euro
Schaum-/Fettbrandlöscher 9l mit Befüllung/Patrone/Antifaul/Wartung/Dichtung/Sicherung 52,00 Euro
Schaummittel Sthamex-Class A 0,5 %, pro Liter 9,50 Euro
Schaumzumischanlage LF, HLF, TLF pauschal 120,00 Euro
Schlauchreparaturen: Ausleihgebühr für 1 Schlauchlänge pro Tag 10,00 Euro
Schlauchreparaturen: Kupplung einbinden je Stück 6,20 Euro
Schlauchreparaturen: Vulkanisierarbeiten je Schadstelle
zzgl. Ersatzteile 6,20 Euro
Schlauchwaschen, je Länge 7,50 Euro
Seilwinde, pauschal 80,00 Euro
Stromgenerator (Festeinbau 20 KVA HLF 20) 58,00 Euro
Tragkraftspritze 48,60 Euro
Trennschleifer, pauschal 45,00 Euro
Türöffnungen, pauschal (kein Notfall) 250,00 Euro
Überprüfung Lungenautomat 37,26 Euro
umluftunabhängiges Atemschutzgerät 21,00 Euro
Verkehrssicherungshaspel LF/HLF, pauschal 70,00 Euro
Wärmebildkamera, pauschal 53,00 Euro
Wasserlöscher 9l mit Befüll/Patrone/Antifaul/Wartung/Dichtung/
Wassersauger, pauschal 45,00 Euro
Wathose, pauschal 20,00 Euro
- Personalkosten
Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum von der Alarmierung der ILS bis zum Wiedereinrücken und die darauffolgende Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft anzusetzen.
Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.
4.1. Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende
Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird ein Stundensatz von 28,00 Euro berechnet.
4.2. Sicherheitswachen nach den amtlichen Bestimmungen des Bayer. Staatsministeriums des Innern
Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden je Stunde Wachdienst für einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden 16,40 € erhoben (siehe § 11 Abs. 4 AVBayFwG).
Abweichend von Ziffer 4 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.“
Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Das der Satzung beigefügte Verzeichnis der Pauschalsätze für Pflichtleistungen gemeindlicher Feuerwehren (Aufwendungsersatz) wurde wie im Protokoll hinterlegt neu gefasst.