4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 "Erlacher Weg Nord"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und Satzungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 11.07.2022 ö beratend 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.07.2022 ö beschließend 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Planentwurf einschließlich Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Erlacher Weg Nord“ war vom Gemeinderat in der Sitzung vom 02.06.2022 gebilligt worden. Die erneute öffentlich Auslegung fand nun vom 13.06. bis 13.07.2022 statt. 
Von Bürgern wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. Das Landratsamt Miesbach, - Bauleitplanung -, Rosenheimer Straße 3, 83714 Miesbach, hatte mit Schreiben vom 08.07.2022 eine Anregung vorgebracht, die im Bauausschuss geprüft wurde. Dabei ging es um den konkreten Wortlaut der Regelung der betriebsbezogenen Wohneinheit: Sie müsse „dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet“ sein, die Prüfung der Zulässigkeit gehört zum Prüfumfang im Baugenehmigungsverfahren.
Der Gemeinderat beschloss die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Erlacher Weg Nord“ unter Einarbeitung des vom Bauausschuss beschlossenen Prüfvermerks als Satzung. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2022 11:58 Uhr