Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Milchviehstalles mit Futterhalle und Neubau zweier Güllebehälter auf dem Grundstück Fl.Nr. 2590 der Gemarkung Holzolling, 83629 Sonderdilching.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.07.2022
Beratungsreihenfolge
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Bauausschuss hatte bereits in der Junisitzung 2021 eine Ortseinsicht vorgenommen. Die Antragsteller hatten damals südlich ihrer landwirtschaftlich genutzten Hofstelle in Sonderdilching einen Milchviehlaufstall mit Futterhalle mit Ausmaßen von rd. 65 m x 22 m geplant. Zwischen dem neu geplanten Laufstall sowie der nördlich bestehenden Hofstelle waren dabei zwei Güllebehälter mit einem Durchmesser von jeweils 14 m vorgesehen.
Bei der Ortsbesichtigung war auch Kreisbaumeister Boiger anwesend gewesen. Dieser hatte den Bauwerbern empfohlen, die bestehende Planung zu überarbeiten und stattdessen einen mustergültigen zweihäusigen Laufstall zu errichten. Die Bauwerber hatten sich bereit erklärt, den Vorschlag aufzugreifen und gemeinsam mit dem Kreisbaumeister die Pläne zu überarbeiten. Die Bauberatung fand nun statt und die Pläne wurden dementsprechend angepasst und nun in geänderter Form eingereicht. Entgegen der ursprünglichen Planung ist nun mittig des Gebäudes ein reduzierter Zwischenbaukörper geplant. Der Stall ist vor allem in der Gebäudehöhe deutlich verringert worden (Firsthöhe vorher 9,65 m; neu 8,03 m/Wandhöhe bisher 5,96 m bzw. 6,63 m; neu einheitlich auf beiden Seiten 4,66 m).
Die Bauvorhaben befinden sich im Außenbereich und sind privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Der Kreisbaumeister befürwortete die aktuelle Planung und lobte das Engagement der Bauwerber um eine regionsangepasste Planung im Bauausschuss ausdrücklich.
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zum Bauantrag unter der Maßgabe der Privilegierung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.07.2022 11:58 Uhr