Beschluss über eine Beplanung der Grundstückstücke Fl.Nrn. 877/4, 877/5, 877/6, 877/7 und 877/8 der Gemarkung Wattersdorf, Schlierseer Straße, 83629 Thalham.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 01.08.2022 ö beratend 5
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 04.08.2022 ö 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die mittlerweile vier Eigentümerparteien der vier Grundstücke 877/4, 877/5, 877/6 und 877/8 möchten ihre Flächen bebauen. Sie sind bereit, die bodenpolitischen Grundsätze der Gemeinde einzugehen. Die Grundstücke befinden sich nach Beurteilung des Landratsamts und bereits abgelehnter Bauvoranfragen im Außenbereich, sodass eine Bauleitplanung erforderlich ist. Die bisherigen Vertragsgestaltungen der Gemeinde Weyarn wären bei Planungswilligkeit mit externer rechtlicher Beratung auf die aktuellen rechtlichen Erfordernisse anzupassen. Der Besitzer des benachbarten Hofes hat angemeldet, es müsse gewährleistet sein, dass er seine Landwirtschaft weiter ungestört ausüben könne. Zu diesem Zweck sollte die nördliche Hofstelle in eine Bauleitplanung aufgenommen werden.
Ebenso sei die Erschließung und Entwässerung sowie die Beibringung von Ausgleichsflächen in einem städtebaulichen Vertrag ausschließlich zulasten der Bauwerber verbindlich zu regeln. 
Die Parzellierung haben die Bauwerber eigenmächtig, ohne Abstimmung mit der Gemeinde, vorgenommen. Damit hat sich die Situation gegenüber früher, als die fragliche Fläche noch in der Hand eines Eigentümers/einer Eigentümergemeinschaft war, komplett geändert. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Gemeinschaftsfläche 877/7 keinen Wendeplatz biete. Es sei deshalb fraglich, ob die gewählten Grundstücksschnitte die erwünschte Bebauung überhaupt ermöglichen.
Es liegen Anträge von vier Bauwerbern vor. Der Bauausschuss hatte festgestellt, dass mit der Parzellierung und den Eigentumsübertragungen seitens der Antragsteller bereits eine quasi Bauleitplanung vorgegeben wurde. Die Planungshoheit der Gemeinde umfasst u.a. eine adäquate Erschließung mit Wendemöglichkeit, Schaffung von Spielplätzen und weiteren Aspekten. Mit der Grundstücksteilung und der Übertragung auf diverse Eigentümer wurden nun Fakten geschaffen, die eine adäquate Beplanung erheblich behindern und sogleich auch die bodenpolitischen Grundsätze der Gemeinde Weyarn aushebeln. Vor diesem Hintergrund empfahl der Bauausschuss dem Gemeinderat, seine frühere Planungsabsicht unter Einhaltung der bodenpolitischen Grundsätze nicht mehr weiter zu verfolgen. 
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat den Planungswünschen der Bauwerber eine Absage. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.08.2022 11:53 Uhr