Antrag auf immissionsschutzrechtl. Genehmigung zum Neubau einer Kfz-Halle mit Büroteil, einer Lagerhalle für wiederverwendbare Wertstoffe und eines Heizhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 944 der Gem. Holzolling, Auerweg 1, 83629 Großseeham.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 12.09.2022 ö beratend 2
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö beschließend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller hatte Anfang 2021 einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Neubau einer Kfz-Halle mit Büroteil, Lagerhalle sowie ein Heizhaus gestellt. Das bisher kleinere Gebäude soll im Zuge des Neubaus beseitigt werden. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 12 „Im Kalkland“, der zuvor entsprechend geändert wurde (7. Änderung). Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 04.03.2021 zum Bauantrag das Einvernehmen erteilt. Das Bauvorhaben ist seither im Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Miesbach.
Das Landratsamt Miesbach hat jetzt eine Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Dachform festgestellt und verlangt dazu entweder Austauschpläne oder einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. 
Die planerische Festsetzung im Bebauungsplan ist für dieses geplante Gebäude ein Pultdach. Geplant ist jedoch ein sogenanntes „exzentrisches Satteldach“, das aber einem Pultdach sehr ähnelt. Es wird Bezug auf die Dachform des bestehenden Nebengebäudes (Lagerhalle) in unmittelbarer Nähe genommen. Diese geplante Dachform ist erforderlich, um ein ungehindertes Entladen von Lkw-Kippmulden durch maximale Ausnutzung der lichten Raumhöhe zu ermöglichen.
Der Bauherr stellte deshalb einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bauungsplans hinsichtlich der Dachform.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 07:30 Uhr