Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP); Beteiligungsverfahren.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat über die Einleitung des ergänzenden Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des LEP informiert. 
Der Entwurf der Änderungsverordnung sowie alle weiteren Unterlagen können im Internet unter www.landesentwicklung-bayern.de eingesehen werden.
Die Gemeinden, Städte und Landkreise sowie die Regionalen Planungsverbände hatten die Möglichkeit, zu Änderungen im Fortschreibungsentwurf bis zum 19. September 2022 gegenüber dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Stellung zu nehmen.
Der Erste Bürgermeister wies darauf hin, dass wesentliche Elemente der gemeindlichen Stellungnahme zur ersten Auslage nicht berücksichtigt wurden, insbesondere die Einstufung der Gemeinde Weyarn als Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH). 
Mit dem heutigen Tag habe sich nun allerdings eine neue Situation ergeben. Der Bayerische Gemeindetag hat a) eine Fristverlängerung zur Abgabe von Stellungnahmen bis zum 26.09.2022 erwirkt und außerdem eine erneute Stellungnahme mit Datum 15.09.2022 formuliert. Der Bayerische Gemeindetag bittet nun darum, dass sich möglichst viele Gemeinden in Bayern seiner Stellungnahme anschließen, um damit wesentliche Punkte der Verordnung zur Änderung über das LEP Bayern noch korrigieren und differenzieren zu können.
Der Gemeinderat schloss sich der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages vom 15.09.2022 an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 14

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 07:30 Uhr