Information über die neuen Möglichkeiten nach dem Zweckentfremdungsgesetz in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 10.10.2022 ö beratend 9
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2022 ö beratend 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Gemeinden mit der Einstufung des angespannten Wohnungsmarktes haben neuerdings die Möglichkeit, eine Zweckentfremdungssatzung zu erlassen.
Das Bayer Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat hierzu den Gemeinden für des neue Gesetz eine Arbeitshilfe übermittelt und die Gemeinden aufgefordert, zum Erhalt von Wohnraum davon Gebrauch zu machen.
Mit diesem Instrument können insbesondere Eigentümer von Häusern, welche Wohnraum grundlos leer stehen und verfallen lassen, unter Zwangsgeldandrohung aufgefordert werden, diesen Zustand abzustellen.
Der TOP dient der Information und weiteren Meinungsbildung in den Fraktionen zum weiteren Umgang mit diesem Instrument. 
Ein Beschluss zum weiteren Vorgehen war in dieser Sitzung nicht vorgesehen.
Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr wies darauf hin, dass bereits ein Baulückenkataster angefertigt wurde und alle betroffenen Eigentümer angeschrieben wurden. Sofern Reaktionen kamen, äußerten die Eigentümer, dass sie weder beabsichtigten zu bauen noch zu verkaufen.
Anian Rutz erkundigte sich, ob Erfahrungen anderer Gemeinden vorlägen.
Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr wird sich beim Bayerischen Gemeindetag erkundigen. Die Einführung der Grundsteuer C für Baulücken oder einer „Spekulationssteuer“ müsste per Landesgesetz erfolgen; hier haben die Kommunen keine Möglichkeiten. Er wies darauf hin, dass die Initiative für eine Zweckentfremdungssatzung von der Politik ausgehen müsse, die Verwaltung werde von sich aus nicht tätig.

Datenstand vom 27.10.2022 08:22 Uhr