Planfeststellungsverfahren BAB A 8 München - Rosenheim, nachträgliche Lärmvorsorge Weyarn; hier: Anhörungsverfahren zur 1. Tektur vom 07.07.2022.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2022 ö beschließend 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Für die Maßnahme „nachträgliche Lärmvorsorge Weyarn“ wird auf Antrag der Autobahn GmbH des Bundes ein Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durchgeführt. Der Gemeinderat Weyarn hat in seiner Sitzung am 08.11.2018 dazu Stellung genommen und den Beschluss mit Schreiben vom 21.11.2018 der Regierung von Oberbayern mitgeteilt.
Die Planunterlagen vom 24.08.2018 wurden inzwischen geändert und müssen in der geänderten Fassung der 1. Tektur vom 07.07.2022 erneut ausgelegt werden. Die aktualisierten Pläne zum Lärmschutz an der BAB A 8 liegen im Zeitraum vom 26.09. – 27.10.2022 zur Einsichtnahme im Rathaus aus. Die ausgelegten Planunterlagen sind zugleich im Internet bereitgestellt und über folgenden Link abrufbar:
Die wesentlichen Änderungen der 1. Tektur lauten wie folgt:
  • Aktualisierung der Verkehrszahlen (siehe Unterlage 1 T1, Punkt 2.2 Verkehrsentwicklung sowie Anlage 1 zur Unterlage 1 T1) 

  • Ergänzung der für den Winterdienst am Irschenberg notwendigen Betriebsumfahrt (siehe Unterlage 1 T1, Punkt 2.5 Betriebsumfahrt bei Ried – Notwendigkeit und Unterlage 5/3 T1) 

  • Verlegung des geplanten Betriebswegs vom Böschungsfuß zur Wallkrone – Bau-km 0+652 bis 0+936 (siehe Unterlage 1 T1, Punkt 4.3.1 Betriebswege und Unterlage 5/2 T1). 

Seitens der Gemeinde ist nun zu klären, ob eine gemeindliche Stellungnahme erwünscht ist. Diese müsste dann bis zur Novembersitzung erstellt werden.
Der Antrag zum nachträglichen Lärmschutz hat die Gemeinde Weyarn 2009 gestellt. Seither ist der Vorgang in Bearbeitung.
Der Erste Bürgermeister führt aufgrund erster Auswertung in die aus seiner Sicht wesentlichen Änderungen ein:
- Die 1. Tektur hat eine neue Verkehrsberechnung zur Grundlage, demnach gibt es eine leichte Steigerung gegenüber den Werten 2016/2017.
- Die wesentlichste Neuerung ist, dass der Lärmschutz 300 m länger wird. Die „Lücke“ zwischen dem bestehenden Lärmschutz bei den Anwesen Ried und der geplanten Lärm­schutz­maßnahme Großseeham wird durch einen verlängerten Lärmschutzwall ge­schlossen. Dies war eine von der Gemeinde unterstützte Forderung von Bürgern in Groß­seeham und Ried. Weiterhin wird in diesem Bereich eine Abfahrt für den Winter­dienst mit Wendemöglichkeit nach dem Bereich Ried erstellt.
- Ein Wirtschaftsweg Weyarn-Ost wurde teilweise verlegt. Der geplante Betriebsweg vom Böschungsfuß zur Wallkrone verlegt. Mit dieser Verlegung wird der Grunderwerb dort von 3.511 m² auf 1.959 m² reduziert. Eine flächensparende Bauweise war ebenfalls eine gemeindliche Forderung.
- Der 8-streifige Ausbau ist wie bislang nicht berücksichtigt (ggf. ein künftiges Verfahren. Die Lärmschutzwälle sind allerdings so geplant, dass sie beim 8-streifigen Ausbau straßen­seitig nur geringfügig angepasst werden müssen und in der Lage bestehen bleiben können.
- Die Wall-Wandschutzkombination ist in der Tektur höher als bislang (bessere Wirksam­keit). 
- Die Anwesen der BAB-Nordseite werden weiterhin durch Wall geschützt. Dies betrifft die Orts­lagen und Einzelanwesen Seiding, Standkirchen, Erlach, Pointel, Öd, Bach, Bruck, Ried, Brandlberg, Bäck, Brandstatt und Graßau. Die Planung führt an, dass diese pas­si­ven Maßnahmen erhalten und ggf. zusätzlich eine finanzielle Abfindung erfolgt. Weiterhin würden durch einen lärmmindernden Fahrbahnbelag die Lärmemissionswerte um min­des­tens 2 dB(A) reduziert (ggf. sogar mehr).
- Die Planungen der Maßnahmen für Weyarn und Valley sind zwar in unterschiedlichen Ver­fahren, folgen baulich aber einem „gemeinsamen Konzept“.
- Der Anschluss der Betriebsrampe auf der Nordseite der Autobahn erfolgt über die in die­sem Bereich parallel verlaufende GVS Esterndorf – Ried. Die Böschungen und die Ent­wäs­serung werden an den Bestand angepasst. Erschließung der Baustelle: Die Baustelle für die Errichtung der Wände und Wälle wird teils über die Autobahn, teils über die AS Weyarn und die Staatsstraße St 2873 erschlossen. Die Lärmschutzeinrichtungen in Groß­seeham werden über die Kreisstraße MB 18 und die Gemeindeverbindungsstraße Estern­dorf – Großseeham angebunden. (Hinweis: Bei Nutzung gemeindlicher Infra­struk­tur sollte die Gemeinde auf Übernahme der Ertüchtigung bzw. die Wiederherstellung des vor­herigen Zustands dringen.)
- Die gemeindliche Forderung, bereits in der Planfeststellung die Anbringung von Photo­vol­taik vorzusehen, wurde nicht erfüllt. Gerade die Südseite der hochabsorbierenden Wände wie die geneigten Wälle würden sich besonders anbieten. Ggf. könnte man diese For­derung unter aktueller energetischer Lage erneut vorbringen.
Der Erste Bürgermeister drückt hier sein Unverständnis aus, dass in einer Lärmschutzplanung heute noch energetische Aspekte keinerlei Rolle spielt. Hier gibt es genügend positive Beispiele sowohl im In- wie im Ausland. 
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses wurde die Verwaltung beauftragt, bis zur Novembersitzung eine Stellungnahme zu erarbeiten, die insbesondere auf die Aufstellung von PV-Anlagen im Lärmschutzwall hinweist und die Einwände der Bürger prüft und evtl. berücksichtigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2022 08:22 Uhr