Änderung der „Verordnung über die Regelung von Gemeingebrauch und Schifffahrt auf dem Seehamer See – Gemeinde Weyarn“; Stellungnahme der Gemeinde Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2022 ö 14

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Nach dem von der Gemeinde moderiertem Runden Tisch wurde versucht, Belange unterschiedlicher Interessengruppen am Seehamer See zur Deckung zu bringen. Hier wurde ein gemeinsamer Vorschlag erarbeitet. Das Landratsamt Miesbach hat die „Verordnung über die Regelung von Gemeingebrauch und Schifffahrt auf dem Seehamer See – Gemeinde Weyarn“ mittlerweile angepasst und der Gemeinde den als Tischvorlage verteilten Entwurf mit Karte übermittelt. Die Verbote zur Winterzeit werden entsprechend dem Konsens am Runden Tisch zeitlich ausgedehnt.
Die bislang von den SWM ausgebrachten Bojenlinien werden grundsätzlich nicht angetastet, nun auch per Verordnung eigeninitiativ vom LRA auch in gleicher Ausbringung per Verordnung vollständig erfasst. 
Eine Vergrößerung der bislang abgegrenzten Fläche ist nicht vorgesehen.
Das LRA Miesbach weist darauf hin, dass die gemeingebräuchliche Nutzung der bestehenden Röhricht- und Schilfzonen (Plan des LRA gelb) auch ohne Schutzgebietsverordnung schon rein gesetzlich untersagt ist.
Mit dem Landratsamt wurde vereinbart, dass der Gemeinderat das Thema in der heutigen Sitzung aufgreift und möglicherweise eine Stellungnahme dazu abgibt. 
Ebenso war mit dem Landratsamt vereinbart worden, dass die örtlichen Teilnehmer des Runden Tisches Gelegenheit haben würden, beim LRA zeitnah Verbesserungsvorschläge zur Verordnung einzureichen. Diese waren von der Gemeinde informiert und gebeten worden, Verbesserungsvorschläge vor der Oktober-Sitzung bei der Gemeinde einzureichen. 
Der Vorstand des SC Seeham hat am 12.10.2022 im Namen des Vereins und der Dorfgemeinschaft folgende Stellungnahme bei der Gemeinde eingereicht: 

„Stellungnahme SC Seeham – Arbeitskreis Seeham – Dorfgemeinschaft 
Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf dem Seehamer See, Gemeinde Weyarn im Landkreis Miesbach
Sehr geehrte Damen und Herren, 

als Anlieger und ortsansässiger Sportverein (SC Seeham) möchten wir gerne eine kurze Stellungnahme bezüglich der in Kürze in Kraft tretenden neuen Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf dem Seehamer See abgeben.
Die örtliche Bevölkerung sowie die Sparte „Eissport“ betreibt seit jeher an der westlichen Dammstraße Eissport. Dies ist die einzig mögliche Stelle rund um den See, an der eine dann vorhandene Eisfläche betreten werden kann. Der See friert hier am Flachufer mit wenig Strömung bei entsprechenden Temperaturen zuverlässig zu und unsere begehrten Sportarten können dort gefahrlos ausgeübt werden. 
Seit Generationen wird in diesem Bereich Schlittschuh gelaufen, Eisstock geschossen und Eishockey gespielt. Für unsere Sparte Eissport bzw. Stockschützen und sämtliche „Wintersportler“ aus dem Gemeindebereich, von den Kindern bis zu den Senioren wäre es wichtig diese Möglichkeit zu erhalten. 
Wir bitten zum Wohle der Allgemeinheit den Bereich westliche Dammstraße für den Eissport aus dem Verbot der Winterruhe herauszunehmen, damit auch weiterhin auf dem Seehamer See Wintersport betrieben werden kann. 
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Höß
1. Vorstand SC Seeham“
Der Erste Bürgermeister schilderte, dass von den Seehamern seit jeher im Dammbereich im Bereich der Gemeindestraße am westlichen Seeufer Eissport ausgeübt werde, welcher mit der neuen Verordnung nun verboten wäre. Die Einlassungen des SC Seeham könne er im Übrigen bestätigen. Da der See im Winter nur kurz zufriert und der Eissport auch nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden des LbV Gerhard Kinshofer keinen bedrohlichen Umfang habe, wäre es unbedenklich, den erwünschten Bereich vom Verbot auszunehmen. Das generelle Betretungsverbot des Schilfes bleibe davon unberührt.
Der Erster Bürgermeister empfahl, die Stellungnahme seitens Gemeinde zu unterstützen und schlägt folgende Stellungnahme vor:
Die Gemeinde hat grundsätzlich keine Einwände gegen den Entwurf zur Fortschreibung der Verordnung, die angeführte Stellungnahme des SC Seeham und der Dorfgemeinschaft sollte in der Verordnung noch berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2022 08:22 Uhr