Entsprechend der Empfehlung des Energieausschusses sollte die Gemeinde eine Stellungnahme hinsichtlich PV abgeben, die das Landratsamt sachlich unterstützt. Eine Befassung im Klimabeirat war aus Termingründen nicht möglich.
Bereits zum Erstentwurf hatte die Gemeinde am 21.11.2018 entsprechend einem Gemeinderatsbeschluss eine Stellungnahme abgegeben, in der die Ausstattung der Lärmschutzvorrichtung mit PV ebenfalls schon angeregt worden war.
Der Gemeinderat schloss sich der Empfehlung des Bauausschusses an und stimmt der Abgabe einer Stellungnahme mit folgendem Wortlaut zu:
„1. Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen
Der in der Tektur vorgenommene Lückenschluss zwischen Ried und Großseeham wird begrüßt, ebenso die Erhöhung der Lärmschutzwände.
Die bislang nicht berücksichtigten Bereiche, insbesondere Standkirchen, sind weiterhin nicht mit aktivem Schutz berücksichtigt. Die Forderungen der Anwohner werden weiterhin unterstützt. Sollten die erwünschten aktiven Maßnahmen derzeit nicht ermöglicht werden können, so sollen sie spätestens mit dem 8-spurigen Ausbau umgesetzt werden.
2. Energiegewinnung am Lärmschutz
Die Gemeinde Weyarn hat das energiepolitische Ziel, dass die in der Gemeinde erzeugte Energie in absehbarer Zeit komplett regenerativ wird.
Lärmschutzwälle werden landwirtschaftlich nicht genutzt und sind in der Regel neben der BAB ökologisch nicht besonders wertvoll. Die Wände und Wälle sind infolge der Neigung und Südausrichtung prädestiniert für eine Energiegewinnung. Entgegen unserer bisherigen Stellungnahme ist auch in der 1. Tektur keinerlei Energiegewinnung an der BAB aus den Planungsunterlagen ersichtlich.
Bereits 2009 wurde an der Brennerautobahn ein Photovoltaik-Lärmschutz errichtet und vom dem privaten Straßenbaulastträger sogar eigenwirtschaftlich betrieben. (Quelle: https://www.autobrennero.it/de/nachhaltigkeit/fotovoltaik/). Ebenso gibt es eine Vielzahl von Beispielen energieerzeugenden Lärmschutzes in Deutschland.
Mittlerweile können sogar naturschutzfachliche Ausgleichsflächen unter Photovoltaikanlagen ausgebracht werden.
Es ist deshalb kaum zu verstehen, dass die 1. Tektur unter der derzeitigen weltpolitischen Lage immer noch keine Energiegewinnungsanlage vorsieht. Mit einem späteren gemeindlichen Bebauungsplanverfahren zur Errichtung einer Photovoltaikanlage das vorherige höherwertige Planfeststellungsverfahren zu überlagern, erscheint rechtlich unmöglich. Stattdessen im Bereich von 500 m in gehörigen Abstand neben der BAB Flächenanlagen auf wertvollen landwirtschaftlichen Flächen auszubringen, ist keine Alternative, sondern bestenfalls an einigen Stellen eine Ergänzung. Die fehlende energetische Planung in der aktuellen weltpolitischen Lage ist nicht mehr zu vermitteln, zumal von der BAB erhebliche CO2-Lasten ausgehen, die schon am Ort der Entstehung so gut wie möglich kompensiert werden sollten. Wir bitten die Planunterlagen um den Aspekt Energiegewinnung mit Photovoltaik zu ergänzen und solche Anlagen mit dem Planfeststellungsbeschluss mit genehmigen zu lassen.
3. Weitere Hinweise
Die Hinweise von Ziff. 3-7 unserer Stellungnahme vom 21.11.2018 bitten wir weiterhin zu beachten.
Zu Ziff. 5 unseres Schreibens ist anzumerken, dass die geringere Inanspruchnahme einer privaten Fläche bei Weyarn durch Verlegung des Wirtschaftsweges begrüßt wird.
Zu Ziff. 7 unseres Bezugsschreibens weisen wir darauf hin, dass die Bewohner von Ried beklagen, dass sich der Zustand des bereits bestehenden in den Planungsunterlagen beschriebenen Lärmschutzwalls weiter verschlechtert hat und wegen zunehmender Unwirksamkeit ebenfalls verbessert werden müsste. Die Bestandsanlage ist zwar kein Gegenstand der Planfeststellung, die notwendige Maßnahme soll aber hier ausdrücklich angesprochen werden.“