Voranfrage zur Errichtung eines Nebengebäudes mit Außensauna auf dem Grundstück Fl.Nr. 857/6 der Gemarkung Wattersdorf, Am Buchholz, 83629 Stürzlham.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2022 ö 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte nach Fertigstellung seiner Außenanlagen auf seinem Grundstück mit einem Abstand von mind. 3 m zur östlichen Grundstücksgrenze eine Außensauna mit einem elektrischen Ofen errichten. Das Nebengebäude soll Ausmaße von ca. 2,50 m x 6,00 m, haben. 
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung „Einhaus“. In der 2. Änderung der Satzung sind ganz klar Baugrenzen für Hauptgebäude und Nebengebäude definiert (Punkt 4.1.1.) Die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baufenster (Baugrenzen für Haupt- und Nebengebäude) festgesetzt. 
Unter Punkt 5.1.6 der Satzung steht zudem, dass Erker und Wintergärten nicht zulässig sind. 
Dasselbe würde wohl für eine angebaute, untergeordnete Sauna gelten.
In Abstimmung mit der Kreisbauabteilung müsste zur Zulassung des Bauvorhabens nun die Satzung dahingehend entsprechend geändert werden. Vom Gemeinderat wurde die Änderung eines Bebauungsplans kürzlich in einem anderen Fall, anlässlich des Bauwunsches eines ähnlichen Freizeitgebäudes, wegen fehlender städtebaulicher Ziele abgelehnt.
Der Bauausschuss hatte folgenden Beschluss vorgeschlagen: Das geplante Bauvorhaben überschreitet die Baugrenzen der Ergänzungssatzung „Einhaus“. Eine dazu erforderliche Änderung der Satzung wird abgelehnt. Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.01.2023 17:04 Uhr