Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäudes und Neubau eines Dreifamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 764 der Gemarkung Wattersdorf, Reinthal, 83629 Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2022 ö beschließend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 39 „Reinthal Süd“ (1. Änderung). Das Grundstück ist mit einem ehemals landwirtschaftlich genutzten Betriebsgebäude bebaut. Nachdem sich dieses Gebäude nach Angaben des Bauherrn in einem schlechten Zustand befindet und ein Erhalt bzw. eine Sanierung unwirtschaftlich wäre, möchte der Bauherr dieses Gebäude abbrechen und dafür durch ein Dreifamilienhaus mit Doppelgarage an fast gleicher Stelle ersetzen. Der Standort und die Außenmaße des geplanten Gebäudes würden sich gegenüber dem bisherigen Gebäude nur geringfügig ändern.
Im Bebauungsplan ist bei den Festsetzungen unter Ziffer 5 eine max. zulässige Wandhöhe mit 6,35 m festgelegt. Im Vorbescheidsantrag sind nun abweichend eine Wandhöhe von 6,75 m geplant. Nur mit dieser Wandhöhe ist eine sinnvolle Nutzung des Dachgeschosses möglich. Hierzu müsste eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes durch die Gemeinde erteilt werden.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat zu der Bauvoranfrage und zu einer notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 39 „Reinthal“ hinsichtlich der vorgesehenen Wandhöhe das Einvernehmen.
Bei der Vorlage eines Bauantrages sind die erforderlichen Stellplätze entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.01.2023 17:04 Uhr