Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Enzianweg" zur Erhöhung der max. zulässigen Wandhöhe; hier: Vorlage Planentwurf.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 04.02.2021
Beratungsreihenfolge
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.11.2020 beschlossen, dass der Bebauungsplan Nr. 53 „Enzianweg“ für das Grundstück „Enzianweg 2“ dahingehend geändert wird, dass die max. zulässige Wandhöhe von 5,85 m auf 6,35 erhöht wird.
Laut Antrag des Eigentümers sowie der vorgelegten Skizze war jedoch eine Erhöhung auf 7,12 m beantragt. Das Planungsbüro Kurz GbR hielt dies für vertretbar und empfahl dem Bauausschuss, auf dieser Basis mit einer maximalen Wandhöhe von 7,25 m weiter zu arbeiten. Der Bauausschuss hat daraufhin in seiner Sitzung vom 07.12.2020 vom derzeitigen Sachstand Kenntnis genommen und stimmte zu, die Planung mit einer maximal zulässigen Wandhöhe von 7,25 m weiterzuführen.
Der Gemeinderat fasste ferner für derartig gelagerte Sachverhalte folgenden Grundsatzbeschluss: „Soweit aufgrund eines Einzelantrages mit geringem Aufwand energetisch sinnvolle Maßnahmen für das gesamte Bebauungsplangebiet ausgebracht werden können, übernimmt die Gemeinde künftig grundsätzlich in solchen Fällen 50 % der Planungskosten für die Änderung des Bebauungsplans.“
Die Antragsteller haben zwischenzeitlich schriftlich mitgeteilt, dass sie 50 % der Kosten für die notwendige Änderung des Bebauungsplanes übernehmen.
Das Planungsbüro hat zur Sitzung einen entsprechend ausgearbeiteten Planentwurf vorgelegt, der für den Großteil der Häuser größere Wandhöhen in vertretbarem Umfang zulässt.
Dem vorgelegten Planentwurf wurde zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.02.2021 08:06 Uhr