Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Enzianweg" zur Erhöhung der max. zulässigen Wandhöhe; hier: Vorlage Planentwurf.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.02.2021

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.11.2020 beschlossen, dass der Be­bau­ungs­plan Nr. 53 „Enzianweg“ für das Grundstück „Enzianweg 2“ dahingehend geändert wird, dass die max. zulässige Wandhöhe von 5,85 m auf 6,35 erhöht wird.
Laut Antrag des Eigentümers sowie der vorgelegten Skizze war jedoch eine Erhöhung auf 7,12 m beantragt. Das Planungsbüro Kurz GbR hielt dies für vertretbar und empfahl dem Bau­ausschuss, auf dieser Basis mit einer maximalen Wandhöhe von 7,25 m weiter zu ar­bei­ten. Der Bauausschuss hat daraufhin in seiner Sitzung vom 07.12.2020 vom der­zei­ti­gen Sachstand Kenntnis genommen und stimmte zu, die Planung mit einer maximal zuläs­sigen Wandhöhe von 7,25 m weiterzuführen.
Der Gemeinderat fasste ferner für derartig gelagerte Sachverhalte folgenden Grundsatz­be­schluss: „Soweit aufgrund eines Einzelantrages mit geringem Aufwand ener­getisch sinn­volle Maß­nah­men für das gesamte Bebauungsplangebiet ausgebracht werden kön­nen, übernimmt die Gemeinde künftig grundsätzlich in solchen Fällen 50 % der Pla­nungs­kosten für die Ände­rung des Bebauungsplans.
Die Antragsteller haben zwischenzeitlich schriftlich mitgeteilt, dass sie 50 % der Kosten für die notwendige Änderung des Bebauungsplanes übernehmen.
Das Planungsbüro hat zur Sitzung einen entsprechend ausgearbeiteten Plan­entwurf vorgelegt, der für den Großteil der Häuser größere Wandhöhen in vertretbarem Umfang zulässt.
Dem vorgelegten Planentwurf wurde zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2021 08:06 Uhr