Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 406/3 der Gemarkung Holzolling, Seehamer Straße 21, 83629 Bruck; hier: Wiedervorlage.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.02.2021

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.09.2020 beschlossen, für das geplante Vor­haben im Rahmen der bodenpolitischen Grundsätze eine Einbeziehungssatzung zu erlassen. Das Planungsbüro Kurz wurde von der Gemeinde mit der Durchführung der Planung beauftragt und hat zur Sitzung einen Plan­ent­wurf vorgelegt.
Am 05.10.2020 wurde dem Bauausschuss ein Planentwurf vorgelegt. Dabei wurde fol­gen­der Beschluss gefasst:
„Der Bauausschuss kann sich die vorgelegte Planung des Planungsbüro Kurz vorstellen soweit die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen nach den bodenpolitischen Grundsätzen getroffen werden. Sobald diese vorliegen wird die Verwaltung beauftragt auf dieser Basis das weitere Verfahren durchzuführen.“  
Eine Rücksprache des Büros Kurz mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Miesbach hat ergeben, dass für das Vorhaben Ausgleichsmaßnahmen von ca. 300 bis 350 m² erforderlich sind. Auf dem Grundstück der Antragsteller können diese nicht mehr her­gestellt werden, da dieses bereits naturschutzfachlich in dieser Größenordnung nicht mehr aufgewertet werden kann. Der Ausgleich ist folglich anderen Ortes herzustellen.
Das Büro Kurz hat zur Sitzung einen entsprechend abgestimmten Planentwurf vorgelegt.
Der naturschutzfachliche Ausgleich muss im Rahmen der Bauleitplanung vom Bauwerber erbracht werden (dingliche Sicherung).
Soweit die Ausgleichsfläche durch den Bauwerber gewährleistet werden könne, erteilte der Gemeinderat die Zustimmung zum Entwurf der Einbeziehungssatzung und beauftragte die Verwaltung, das weitere Verfahren durchzuführen sowie weitere vertragliche Vereinbarungen begleitend zu treffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2021 08:06 Uhr