Antrag auf Baugenehmigung sowie isolierte Befreiung zur Errichtung einer Stützmauer auf dem Grundstück Fl.Nr. 539/11 der Gemarkung Wattersdorf, Am Weiglfeld 22, 83629 Weyarn.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 04.02.2021
Beratungsreihenfolge
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Nach Abschluss der Bauarbeiten haben sich beim Antragsteller noch Änderungen, bedingt durch die Gebäudehöhen und die Bebauung auf den Nachbargrundstücken, ergeben.
Der Antragsteller muss aufgrund der unterschiedlichen Geländehöhen in Richtung Norden sowie Osten eine Stützmauer zu den Nachbargrundstücken errichten. Die Stützmauer ist bis zu 4,40 m hoch. Eine Überschreitung der im Bebauungsplan Nr. 61 „Am Weiglfeld Nord“ festgesetzten zulässigen Baugrenze und -höhen für Stützmauern (3 m festgesetzt) ist dabei gegeben. Hierzu ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Des Weiteren befindet sich die zu errichtende Stützmauer auf der nördlichen Seite 0,50 m als Absturzsicherung über obenliegendes Gelände. Auch hierzu ist eine isolierte Befreiung erforderlich um das Gelände auffangen zu können. Ferner ist im Zufahrtsbereich eine tiefere Abgrabung des Geländes an der Ostseite des Gebäudes erforderlich, um die Verlademöglichkeiten der anfahrenden Fahrzeuge zu gewährleisten. Auch hierzu ist eine isolierte Befreiung notwendig. Bei dem Bauantrag handelt es sich um ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben.
Der Bauausschuss empfahl dem Gemeinderat, das Einvernehmen zu dem Bauantrag und für die Überschreitung der Baugrenzen in Richtung Norden und Osten sowie für die Abgrabung im Zufahrtsbereich eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 61 „Am Weiglfeld Nord“ zu erteilen. Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.02.2021 08:06 Uhr