Laut Kommandant bestehen zunehmend Personalprobleme bei der FW Weyarn. Dem wirkt die FFW Weyarn durch eine intensive Ausbildung der Jugendfeuerwehr entgegen.
Die Jugendwarte sind neben ihrer regulären Einsatztätigkeit im Bereich der Jugendausbildung tätig und absolvieren zudem auf eigene Kosten Fahrdienste. Um die gute Motivation der Jugendwarte und das hohe Niveau der Ausbildung halten zu können sowie sie von eigenen Kosten freizustellen, beantragt die Feuerwehr Weyarn eine Aufwandsentschädigung, die sich im Rahmen der übrigen Beauftragungen bewegen könnte.
Im Feuerwehrgesetz sind bei Möglichkeiten für Aufwandsentschädigungen Geräte- und Jugendwarte ausdrücklich erwähnt. Dies umfasst auch die Abgeltung der Fahrkosten.
Art 11 BayFwG
„(1) Der Feuerwehrkommandant und dessen Stellvertreter haben, falls sie nicht hauptberuflich Feuerwehrdienst leisten, Anspruch auf eine angemessene Entschädigung und auf Reisekostenvergütung. Andere Feuerwehrdienstleistende, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten (z.B. Gerätewarte, Jugendwarte), und Feuerwehrkommandanten und ihre Stellvertreter, die wegen hauptberuflicher Tätigkeit keinen Entschädigungsanspruch haben (Satz 1), können angemessen entschädigt werden. Durch die Entschädigung werden auch die notwendigen Auslagen abgegolten.“
Der Finanzausschuss hatte einen Bedarf auf Entschädigung anerkannt, um den Personalbedarf für die gemeindliche Pflichtaufgabe weiterhin gewährleisten zu können. Die vom Finanzausschuss empfohlene Höhe der Entschädigung von 50 €/monatlich wurde abgelehnt und stattdessen eine Entschädigung in Höhe von 60 €/monatlich beschlossen.
Der Gemeinderat beschloss, die Entschädigungssatzung vom 29.05.2020 in § 4 Abs. 2 mit Wirkung zum 01.05.2021 wie folgt zu ergänzen:
Die Jugendwarte der Feuerwehren, die jährlich mindestens 50 Einsätze haben, erhalten eine monatliche Pauschalentschädigung von 60,00 €.