Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Weyarn auf Aufwandsentschädigung für Jugendwarte; Änderung der Entschädigungssatzung.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2021 ö 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Laut Kommandant bestehen zunehmend Personalprobleme bei der FW Weyarn. Dem wirkt die FFW Weyarn durch eine intensive Ausbildung der Jugendfeuerwehr entgegen.
Die Jugendwarte sind neben ihrer regulären Einsatztätigkeit im Bereich der Jugend­aus­bildung tätig und absolvieren zudem auf eigene Kosten Fahrdienste. Um die gute Motiva­tion der Jugendwarte und das hohe Niveau der Ausbildung halten zu können sowie sie von eigenen Kosten freizustellen, beantragt die Feuerwehr Weyarn eine Auf­wands­ent­schädigung, die sich im Rahmen der übrigen Beauftragungen bewegen könnte.
Im Feuerwehrgesetz sind bei Möglichkeiten für Aufwandsentschädigungen Geräte- und Jugendwarte ausdrücklich erwähnt. Dies umfasst auch die Abgeltung der Fahrkosten.
Art 11 BayFwG
„(1) Der Feuerwehrkommandant und dessen Stellvertreter haben, falls sie nicht haupt­be­ruf­lich Feuerwehrdienst leisten, Anspruch auf eine angemessene Entschädigung und auf Reisekostenvergütung. Andere Feuerwehrdienstleistende, die regelmäßig über das üb­li­che Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten (z.B. Gerätewarte, Jugendwarte), und Feuer­wehr­kommandanten und ihre Stellvertreter, die wegen hauptberuflicher Tätigkeit keinen Entschädigungsanspruch haben (Satz 1), können angemessen entschädigt werden. Durch die Entschädigung werden auch die notwendigen Auslagen abgegolten.“

Der Finanzausschuss hatte einen Bedarf auf Entschädigung anerkannt, um den Personal­bedarf für die gemeindliche Pflichtaufgabe weiterhin gewährleisten zu können. Die vom Finanzausschuss empfohlene Höhe der Entschädigung von 50 €/monatlich wurde abgelehnt und stattdessen eine Entschädigung in Höhe von 60 €/monatlich beschlossen.
Der Gemeinderat beschloss, die Entschädigungssatzung vom 29.05.2020 in § 4 Abs. 2 mit Wirkung zum 01.05.2021 wie folgt zu ergänzen:
Die Jugendwarte der Feuerwehren, die jährlich mindestens 50 Einsätze haben, erhalten eine monatliche Pauschalentschädigung von 60,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 14

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 23.04.2021 08:05 Uhr