Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Carports mit Außentreppe an das bestehende Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 47/8 der Gemarkung Holzolling, Waldweg 3, 83629 Holzolling.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2021 ö beratend 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben gem. § 34 BauGB im Innenbereich. Es war zu beurteilen, ob sich das Bauvorhaben nach Art und Maß in die umgebende Bebauung einfügt. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Wohngebiet WA dargestellt.
Der Bauausschuss hat zu diesem Tagesordnungspunkt eine Ortsbesichtigung durch­geführt. Es wurden zwar erhebliche Bedenken geäußert, jedoch stünde ein Abriss nicht im Verhältnis.
Der Bauausschuss hat dem Gemeinderat nach intensiver Prüfung der Verhältnis­mäßig­keit eines Abrisses/einer Beseitigung empfohlen, das Einvernehmen grundsätzlich zu erteilen. Das letzte, zur Straße gewandte Sparrenelement des errichteten Carports muss jedoch beseitigt werden, um zur Straße einen weniger dominanten Eindruck zu erwirken. Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

Datenstand vom 23.04.2021 08:05 Uhr