1. Änderung der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung für die Grundstücke Fl.Nrn. 400/5, 400/13 und 400/14 der Gemarkung Reichersdorf in Neukirchen; hier: Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2021 ö 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Von Bürgern wurden keine Stellungnahmen eingebracht. Vom Landratsamt Miesbach, Abteilung Bauleitplanung, Untere Straßenverkehrsbehörde und Untere Naturschutzbehörde sowie vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen wurden Stellungnahmen eingebracht und im Bauausschuss beraten und beschlossen.
Dabei ging es um einen formalen Hinweis sowie um Hinweise auf die Möglichkeit, einen Gehsteig zu errichten, ausreichende Sichtbeziehungen zu schaffen sowie zu klären, ob die in Aussicht genommene Ausgleichsfläche den Anforderungen entspreche. Außerdem soll der Hinweis auf die Umgebung des Planungsgebiets mit landwirtschaftlich genutzten Flächen und die entsprechenden Begleiterscheinungen in die Satzung aufgenommen werden.
Da eine Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 22.03.2021 zur Ausgleichs­fläche noch nicht abschließend geklärt werden konnte, wurde der Tagesordnungspunkt auf eine der nächsten Sitzungen vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2021 08:05 Uhr