2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 53 "Enzianweg"; hier: Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2021 ö beschließend 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Es wurden weder von Bürgern noch von Trägern öffentlicher Belange Anregungen oder Einwendungen vorgebracht.
Der Bauausschuss empfahl dem Gemeinderat, die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 53 „Enzianweg“ in der Fassung vom 04.02.2021 als Satzung zu beschließen. Die Ver­wal­tung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen. Der Gemeinderat stimmte dem Vorgehen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2021 08:05 Uhr