Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 65 "Stürzlham Mitte; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 13 a Abs. 2 und 3 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2021 ö beschließend 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Anregungen und Bedenken wurden vom Landratsamt Miesbach, Bauleitplanung, der Re­gie­rung von Oberbayern, dem Bayerischen Bauernverband, dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen, der Polizei­inspektion Holzkirchen und der Deutschen Telekom vorgebracht. Es handelte sich um for­male Hinweise zum Maß der baulichen Nutzung (Baufenster) und Raumplanung sowie um den Hinweis auf die landwirtschaftliche Nutzung der umgebenden Flächen, die Vermei­dung von Schäden infolge Hochwasser und Starkregenereignissen sowie um Hin­weise auf not­wendige ausreichende Sichtverhältnisse und Vorkehrungen gegen Schäden an unter­irdischen Leitungen durch Baumpflanzungen. Alle diese Hinweise wurden bereits im Bau­aus­schuss behandelt und die erforderlichen Beschlüsse gefasst.
Der Bauausschuss empfahl dem Gemeinderat, den Bebauungsplan Nr. 65 „Stürzlham Mitte“ in der Fassung vom 04.02.2021 unter Einarbeitung der vorgenannten Prüfvermerke als Satzung zu beschließen. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.
Der Gemeinderat nahm die Prüfergebnisse des Bauausschusses zur Kenntnis und stimmte der Empfehlung des Bauausschusses zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2021 08:05 Uhr