Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 618 der Gemarkung Wattersdorf, Neukirchner Straße, 83629 Stürzlham.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2021 ö beratend 14

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller beabsichtigt südöstlich auf dem Grundstück Fl.Nr. 618 der Gemarkung Wattersdorf die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport. Nachdem sich das Grundstück innerhalb der Ortsabrundungssatzung „Stürzlham, Neukirchner Straße“ befindet, wäre ursprünglich eine Änderung der Ortsabrundungssatzung erforderlich gewesen. Nach Aus­kunft des Landratsamts Miesbach war die Erweiterung der Ortsabrundungssatzung recht­lich nicht mehr fortschreibbar. Der Gemeinderat hatte deshalb beschlossen, die beste­hen­de Ortsabrundungssatzung mit einem erweiterten Geltungsbereich in einen Bebauungs­plan umzuwandeln. Der Antragsteller hat daraufhin einen entsprechenden Bauantrag zur Vor­lage im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. Die Verwaltung hat mittler­weile das Auslegungsverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 65 „Stürzlham Mitte“ durchgeführt.
Der Bauausschuss empfahl dem Gemeinderat, dass der Vorlage im Genehmigungs­freistellungs­verfahren zugestimmt werde.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Genehmigungsfreistellung mit der Rechtskraft des Bebau­ungsplans zu erteilen.
Der Bauwerber wurde ausdrücklich auf die Gefahr von auftretenden Wasser- und Sturzfluten hingewiesen und auf eine entsprechend wasserdichte Bauweise bodennaher Gebäudeteile aufmerksam gemacht.
Der Gemeinderat schloss sich der Empfehlung des Bauausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2021 08:05 Uhr