Änderung der Straßen- bzw. Hausnummernbezeichnung für die Grundstücke Fl.Nrn. 2959 und 2959/2 der Gemarkung Holzolling, Kleinhöhenkirchen 81.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2021 ö beschließend 23

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Anwesen „Kleinhöhenkirchen 81“ hatte schon zuzeiten der ehemaligen Gemeinde Holzolling diese Bezeichnung. Es gibt unterschiedliche Schreibweisen der Postanschrift auf Personalausweisen und Meldebescheinigungen.
Die offizielle Adresse lautet derzeit „83626 Weyarn, Post Valley, Kleinhöhenkirchen 81“. Das Problem ist, dass es keine Zufahrt zu dem Grundstück vom Gebiet der Gemeinde Weyarn aus gibt. Die Zufahrt erfolgt über den Ortsteil Hohendilching der Gemeinde Valley. Paket- oder Rettungsdienste finden im Navi diese Adresse nicht und fahren dann zum Ortsteil Kleinhöhenkirchen, der keine Zufahrt zu diesem Anwesen hat. Zudem gibt es Probleme mit der Auffindbarkeit in behördlichen Registern.
Nachdem mittlerweile wieder eine Bewohnerin des Anwesens an die Gemeinde Weyarn herangetreten ist, weil diese Adresse oft nicht aufgefunden wird, wurde es für notwendig gehalten, die Straßenbezeichnung bzw. die gesamte Adresse eindeutig zu ändern. Eine Rückfrage bei der Bewohnerin ergab, dass nichts gegen den Straßennamen „Anderlmühle“ steht und dieser bereits inoffiziell geführt wird. Auch die Gemeinde Valley hat keine Einwendungen. Die Hausnummernvergabe wurde abgestimmt. Die Zufahrt von der Valleyer Seite trägt ebenfalls diesen Namen, sodass eine eindeutige Adresse mit Weyarner Postleitzahl gewährleistet ist, die auch in Routenplanungs­sys­teme eingepflegt werden könne.
Der Gemeinderat beschloss, für die Grundstücke Fl.Nrn. 2959 und 2959/2 der Gemarkung Holzolling die Straßen- bzw. Hausnummernbezeichnung „Kleinhöhenkirchen 81“ in „Anderlmühle 15 a“ sowie „Anderlmühle 15 b“ zu ändern. Die komplette Adresse lautet zukünftig „83629 Weyarn, Anderlmühle 15 a“ bzw. „83629 Weyarn, Anderlmühle 15 b“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2021 08:05 Uhr