Antrag auf Verkehrsberuhigung im Bereich der Straße Klosteranger.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 15.04.2021 ö 25

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Anlieger aus dem Klosteranger haben folgenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht:
„Sehr geehrter Herr Wöhr,
natürlich kann man seine Kinder trotzdem nicht sorglos alleine lassen, da stimme ich Ihnen vollkommen zu. Die Mountainbiker am Spielplatzhügel, die große Straße, da gibt es genug andere Gefahren. Trotzdem bin ich mir sicher, dass es helfen würde, wenn einige Auto­fahrer (damit meine ich weniger die Anwohner) nicht mit fünfzig km/h durch die Straße fahren würden, was rechtlich im Moment ja erlaubt ist. Wenn ein Kind zwischen zwei par­ken­den Autos oder aus einem Carport auf die Straße läuft (und das passiert hier einfach öfter), dann hat man mit hoher Geschwindigkeit keine Chance rechtzeitig zu bremsen. Ich möchte ungern die Gefahr sehen und dann warten bis wirklich etwas passiert. Eigentlich ist unser Klosteranger doch ein Paradebeispiel für eine Spielstraße. Effektiv wären sicher auch geschwindigkeitsreduzierende Elemente, sofern diese geräuscharm sind, und nicht bei jedem Überfahren klappern oder andere Geräusche verursachen. Dies ist aber denke ich eine andere Angelegenheit, oder? Die Anwohner, die ich gesprochen bzw. angeschrie­ben habe, scheinen überwiegend meiner Meinung zu sein, es haben sich allerdings nicht alle zu Wort gemeldet.
Ich stelle also hiermit einen Antrag auf einen verkehrsberuhigten Bereich am Klosteranger gemeinsam mit Roman Pohl und Alexander Pis.
Mit freundlichen Grüßen
Antonia Schwemmer
Roman Pohl
Alexander Pis.“
Der Erste Bürgermeister berichtete: Bei der Verkehrsplanung für den Klosteranger war vereinbart worden, dass diese so erfolgen solle, dass jederzeit ein verkehrsberuhigter Bereich geschaffen werden könnte. Eine gemeinsame Ortsbesichtigung mit der PI Holz­kir­chen und dem gemeindlichen Verkehrsreferenten Horst Hablowetz ist erfolgt. Der Bereich ist dank vorausschauender Planung so gestaltet, dass er nicht zum Schnellfahren einlädt und auch ohne bauliche Maßnahmen zu einem verkehrsberuhigten Bereich umgestaltet werden kann. Die Parkflächen wurden bereits abgesetzt gestaltet, sodass auch hier keine zusätzliche Markierung mehr nötig sei. Schwellen würden die Schneeräumung behindern und sind rechtlich schwierig und fragwürdig. Weiterhin erläuterte der Erste Bürgermeister anhand einer Synopse die Auswirkungen unterschiedlicher Verkehrsregelungen. Bis zur Sitzung teilte der gemeindliche Verkehrsreferent zudem die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen mit.
Der Erste Bürgermeister wies darauf hin, dass in einem verkehrsberuhigten Bereich max. Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf und bereits eine Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h zu einem Fahrverbot führen können. Es sei daher nicht auszuschließen, dass Vorderlieger und Hinterlieger des Bereichs am Klosteranger unterschiedliche Interessen haben. Die Messungen des gemeindlichen Verkehrsreferenten ergaben Geschwindig­keiten von durchschnittlich unter 30 km/h.
Der Antrag von Anliegern des Klosterangers auf Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone wurde aufgegriffen. Es soll zunächst eine Befragung unter den Anwohnern des Klosterangers durchgeführt werden, ob ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet werden soll. Das Ergebnis der Befragung wird der Gemeinderat dann seinem Beschluss zugrunde legen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

Datenstand vom 23.04.2021 08:05 Uhr