Antrag auf Errichtung eines Carports auf dem bisherigen Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 498/31 der Gemarkung Wattersdorf, Am Schmiedberg, 83629 Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 05.07.2021 ö beratend 4
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.07.2021 ö 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller wollte ursprünglich auf den Grundstücken Fl.Nrn. 498/27 und 498/31 der Gemarkung Wattersdorf ein Doppelcarport errichten. Nachdem das Bauvorhaben sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7 „Weyarn, Am Schmiedberg“ befindet, wäre dazu eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Der Gemeinderat hatte in der Sitzung am 10.06.2021 dem Bauvorhaben zugestimmt und gleichzeitig eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt, unter der Voraussetzung einer profilgleichen Verlängerung des Bestandsdaches über den Carports.
Der Antragsteller teilte nunmehr mit, dass inzwischen nur mehr ein Carport errichtet werden soll. Nachdem sein Nachbar das zweite Carport nicht mehr bauen möchte, wäre durch die Baulücke eine profilgleiche Verlängerung des Bestandsdaches nicht mehr möglich. Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück nun ein Carport mit freitragendem Dach aus Blech errichten. Der Gemeinderat lehnte die beantragte halbseitige Errichtung eines Carports ab.
Dem Antragsteller wurde empfohlen, mit seinem südlichen Grundstücknachbarn den Stellplatzgrund zu tauschen, um eine profilgleiche Verlängerung der gewünschten Stellplatzüberdachung an den Bestand errichten zu können.
Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.07.2021 09:06 Uhr