Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines gewerblich genutzten Lagers auf dem Grundstück Fl.Nr. 2528 der Gemarkung Holzolling, Sonderdilching 10 a, 83629 Weyarn; hier: Verlängerung der Genehmigungsfreistellung.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.08.2021 ö beschließend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 44 „Sonderdilching, 2. Änderung“. Der Antragsteller hatte bereits im Jahre 2017 den Bauantrag zur Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. Der Gemeinderat hatte in der Sitzung am 07.12.2017 der Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zugestimmt. Mit Schreiben vom 11.12.2017 hat die Gemeinde Weyarn dem Antragsteller mitgeteilt, dass ein Genehmigungsverfahren gemäß Art. 58 Abs. 2 BayBO durchgeführt werden soll. Nachdem der Bauherr mehr als vier Jahre, nachdem die Bauausführung zulässig geworden ist, mit dem Bauvorhaben beginnen will, ist gemäß Art. 58 Abs. 3 Satz 5 BayBO erneut ein Bauantrag erforderlich. Der Antragsteller hat somit den gleichen Bauantrag wiederum zur Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht.
Der Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.09.2021 08:25 Uhr