Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1539 der Gemarkung Holzolling, Im Goldenen Tal 13, 83629 Naring.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.08.2021 ö beschließend 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereichen gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Der Grundstückseigentümer hat bereits zwei Bauvoranfragen eingereicht. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 08.10.2020 grundsätzlich beschlossen, dass er sich eine Bebauung der noch unbebauten östlichen Grundstücksfläche neben der Hausnummer 13 mit einer zusätzlichen Liegenschaft vorstellen kann. In der Sitzung am 12.11.2020 hat der Gemeinderat beschlossen, dass die geplante Erschließung für das südöstliche Gebäude mit zwei tieferliegenden Garagen als Gefahrenpunkt gesehen wird. Aus den Garagen könnte nur rückwärts in unübersicht­licher Stelle auf die Straße gefahren werden. Dies ergibt ein nicht akzeptables Gefahren­potenzial. Aus diesem Grund wird an dieser Stelle maximal ein Einfamilienhaus für ver­tret­bar gehalten. Das Garagengebäude ist so zu situieren, dass auch auf dem Grundstück eine Wendemöglichkeit besteht. Das Einfamilienhaus ist deshalb mit einer Größe von 9,50 m x 14 m vorstellbar.
Der Antragsteller hat jetzt einen entsprechenden Bauantrag für ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung mit der Größe von 9,70 m x 13 m eingereicht.
Der Bauausschuss hat dem Gemeinderat empfohlen, grundsätzlich zur Lage und zur Baumasse das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Nach Einschätzung des Bauausschusses entsprechen die Außengestaltung der Fassade und die zusätzlichen zahlreichen Fensterformate nicht der ortsüblichen Bauweise, die sich einfügt. Insbesondere auch die Garage sollte ein ortsübliches Satteldach erhalten. Dem Bauwerber wurde dringend eine Bauberatung durch den Kreisbaumeister empfohlen.
Weiterhin müsse die Anzahl der Stellplätze für zwei Wohneinheiten angepasst werden.
Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Datenstand vom 07.09.2021 08:25 Uhr