Prävention vor Hochwasser und Sturzflutschäden und Maßnahmenanträge von Gemeindebürgern.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.08.2021 ö 16

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aufgrund der teilweise seit Jahrzehnten stärksten Sturzflut mit Hagelschauer am 26.07.2021 liegen zahlreiche Anträge vor, die gemeindliche Maßnahmen fordern.
Besonders betroffen von der Sturzflut war Stürzlham, wo ein Anwesen wegen Ölschadens unbewohnbar wurde. Aber auch in den Ortsteilen Weyarn, Thalham, Pienzenau, Naring, Esterndorf, Holzolling, Fentbach und Großseeham waren zahlreiche Kellerüberflutungen zu verzeichnen. Diesmal waren Anwesen von Überflutungen betroffen, die noch nie Probleme hatten. Es waren ca. 250 Feuerwehrleute bis zum Mittag des darauffolgenden Tages im Einsatz. Erster Bürgermeister Wöhr sprach öffentlich den Dank der Gemeinde an die Feuerwehren für ihre hervorragende Einsatzbereitschaft aus.
Gerade in der Kommandanten-Dienstbesprechung eine Woche vor dem Ereignis hatte man sich mit dem Thema befasst und war der Meinung gewesen, dass man Niederschlagsereignisse Griff habe. Das letzte Ereignis erfordere nun jedoch eine Neubewertung bisheriger Erfahrungen.
Der Erste Bürgermeister berichtete, dass die Gemeinde zum Schutz vor solchen Ereignissen auch bislang ständig nachbessert und in der heutigen nichtöffentlichen Sitzung erneut Maßnahmen im sechsstelligen Bereich zum Zuschlag anständen. Leider sei es noch immer nicht selbstverständlich, dass Keller wasserdicht nachgerüstet würden. Auch die Elementarversicherung für solche Ereignisse sei noch keine Selbstverständlichkeit. Zum Teil bestehe die irrtümliche Erwartung, dass eine Straßenentwässerung solche Sturzfluten bewältigen könne. Die üblichen Versickerungsmaßnahmen reichten bei solchen Mengen nicht aus. Ein Schutz könne in der Regel nur durch oberirdische Ableitungen gewährleistet werden, was jedoch sehr teuer sei und zudem auch nur mit Einverständnis der Grundeigentümer gehe. Ein weiteres Problem sei, dass derzeit nur Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern staatlich gefördert seien. Öffentliche oder private präventive Maßnahmen müssten die Kommune und/oder die Betroffenen bislang alleine tragen. 
Das Öffnen gemeindlicher Abwasserkanaldeckel zum Ableiten von Sturzfluten sei keine Lösung. Das Abwasser werde mittels Pumpen bis zum Klärwerk nach Feldkirchen-Westerham gepumpt. Diese seien durch die normalen Deckel-Belüftungseinlässe schon stark ausgelastet. Eine zusätzliche Belastung durch das Öffnen und Fluten mit Oberflächenwasser führe zur Überlastung der Pumpen, am 26.07. sogar zur Flutung des Notstromaggregats. Glücklicherweise konnte durch „Noteinsätze“ unseres Dienstleisters der Zusammenbruch des Kanalnetzes verhindert werden. 
Zudem führe eine zusätzliche Einleitung von Oberflächenwasser letztlich dazu, dass zurückgestautes Abwasser das eigene Anwesen oder auch den Keller des tieferliegenden Nachbarn mit hervortretenden Exkrementen über die Ableitung unter Druck schnell fluten könne. Rückschlagventile seien in den Häusern nur teilweise verbaut. Das Kommunalunternehmen habe veranlasst, dass die Kanaldeckel durch verschraubbare Deckel ausgetauscht und so vor dem unbefugten Öffnen geschützt würden.
Am 03.08.2021 wurden dem Landkreis Miesbach von der Staatsregierung für das außergewöhnliche Starkregenereignis, welches sich auf der Vorstufe eines K-Falles bewegt hat, besondere Soforthilfen für Geschädigte zugesagt. Dies wurde vom Ersten Bürgermeister ausdrücklich begrüßt.
1. Antrag Feuerwehr Weyarn
Die Feuerwehr Weyarn schlug vor, fünf zusätzliche Hochleistungspumpen und zwei Stromaggregate für das ganze Gemeindegebiet zu erwerben, die in Weyarn deponiert werden sollten. Zusätzlich sollten befüllte Sandsäcke vor Ort eingelagert werden.
2. Anträge Gemeindebürger
Eine Reihe von Gemeindebürgern hat vor dem Gemeinderat Anträge als Tischvorlage zur Kenntnis gebracht. 
Der Erste Bürgermeister wies darauf hin, dass die Gemeinde jährliche Mittel zur Gewässerpflege Dritter Ordnung nach dem Gewässerpflegeplan ausgebe. Man werde hier wohl künftig noch mehr investieren müssen. 
Hinzu komme nun das Problem von zunehmenden Sturzfluten. Auch hier wäre es sinnvoll, einen Aktionsplan zu entwickeln, mit dem öffentliche Präventivmaßnahmen priorisiert werden könnten. 
Dies könne die Verwaltung mangels Fachkenntnissen nicht selbst leisten. Die Hauseigentümer müssten selbst für den Schutz ihrer Häuser investieren, zum Teil werde auch hier eine fachkundige Beurteilung der neuen Gefährdungslage sinnvoll sein. Der Erste Bürgermeister schlug vor, dass sich die Gemeinde für das staatliche „Sonderförderprogramm gegen Sturzfluten“ bewerben soll. Das Sonderförderprogramm richtet sich insbesondere an kleinere Kommunen, für die Sturzfluten eine existenzielle Bedrohung sein können. Ziel des Sonderförderprogrammes ist es, die Hochwassergefahren nicht nur von kleinen Gewässern, sondern auch von sogenanntem wild abfließendem Wasser in einer Kommune zu erkennen. Darauf aufbauend werden individuelle Handlungsmöglichkeiten und Schutzmaßnahmen für die Kommunen sowie für die Betroffenen vor Ort aufgezeigt. Nicht nur die klassischen Möglichkeiten des technischen Hochwasserschutzes, sondern auch Elemente wie die Hochwasservorsorge bei der Flächennutzung oder Bauleitplanung werden dabei beleuchtet. Die Fördersumme beträgt bis zu 200.000 €. Davon müssen Kommunen ca. 25 Prozent selbst tragen. Das Förderprogramm sei zwar offiziell noch nicht für 2021 verlängert worden. Das Wasserwirtschaftsamt rechne aber aufgrund der aktuellen Gefährdungslage damit.
Als Sofortmaßnahme hat die Verwaltung fünf Pumpen und zwei Stromaggregate im Finanzvolumen von insgesamt 16 095,61 € netto bestellt. Weiterhin werde von der Verwaltung geklärt, ob und wo Sandsäcke vorsorglich eingelagert werden können. Der Gemeinderat genehmigte die Beschaffung und das weitere Vorgehen.
Weiter wurde die Verwaltung beauftragt, sich um eine Aufnahme in das staatliche Förderprogramm zu bewerben, nach Förderzusage eine Ausschreibung vorzunehmen und im Haushalt entsprechende Mittel vorzusehen. Die Höhe der bereitzustellenden Mittel wird in der nichtöffentlichen Sitzung bestimmt. Parallel zur Bewerbung der Gemeinde soll beim Landkreis angefragt werden, ob es auf Landkreisebene Planungen in diese Richtung gebe und von dieser Seite Untersuchungen vorgenommen werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 07.09.2021 08:25 Uhr