Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids zum Einbau einer Wohnung im Dachgeschoss des ehemaligen Schulhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 42/2 der Gemarkung Gotzing, Gotzing 5, 83629 Weyarn.
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 09.12.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 09.12.2021 | ö | beschließend | 5 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Das Landratsamt Miesbach hatte die Bauvoranfrage mit Bescheid vom 02.04.2015 genehmigt. Die Geltungsdauer des Vorbescheides war 2018 und 2020 jeweils um zwei weitere Jahre verlängert worden. Da die derzeitige Geltungsdauer im April 2022 ausläuft, beantragte die Gemeinde Weyarn als Eigentümerin des Grundstücks eine weitere Verlängerung des Vorbescheids.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.12.2021 07:56 Uhr