Einführende Rede des Ersten Bürgermeisters.


Daten angezeigt aus Sitzung:  konstituierende Sitzung des Gemeinderates, 07.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) konstituierende Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

„Liebe Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,
nachdem ihr nun alle vereidigt seid, ist der Gemeinderat nun beschlussfähig.
Da ich die neuen Gemeinderäte schon einen ganzen Abend mit einer Einweisung in Beschlag genommen habe, möchte ich meine einführenden Worte doch kurz halten.

Ihr habt ein sehr gewichtiges Ehrenamt übernommen. Das belegt auch das Grundgesetz, aus dem ich zitieren darf:
„Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“
Die Bayerische Verfassung führt weiterhin aus:
„Die Gemeinden sind ursprüngliche Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts. Sie haben das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst zu ordnen und zu verwalten, insbesondere ihre Bürgermeister und Vertretungskörper zu wählen. Die Selbstverwaltung der Gemeinden dient dem Aufbau der Demokratie in Bayern von unten nach oben. Für die Selbstverwaltung in der Gemeinde gilt der Grundsatz der Gleichheit der politischen Rechte und Pflichten aller in der Gemeinde wohnenden Staatsbürger.“
Und die Bayerische Gemeindeordnung ergänzt diese Aufgaben weiter:
„… Sie [Anm.: die Gemeinden] bilden die Grundlagen des Staates und des demokratischen Lebens. Die Gemeinde wird durch den Gemeinderat verwaltet, soweit nicht der erste Bürgermeister selbständig entscheidet. Der Gemeinderat entscheidet im Rahmen [des Art. 29] über alle Angelegenheiten, für die nicht beschließende Ausschüsse [Art. 32] bestellt sind. Der Gemeinderat ist die Vertretung der Gemeindebürger. Der Gemeinderat überwacht die gesamte Gemeindeverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse.“
Die Gemeindeordnung bezeichnet den Gemeinderat als „Hauptorgan“ der Gemeinde, womit sie dem Kollegialorgan die wichtigste funktionelle Rolle in der Selbstverwaltung einräumt. Der Gemeinderat ist quasi der Vorstand und zugleich der Aufsichtsrat unserer Gebietskörperschaft.
Das ist eine hohe Verantwortung, die sehr wohl dem Gemeinwohl verpflichtet bleibt und auch von Gerechtigkeit geprägt sein soll.
Die Hälfte von euch ist neu ins Amt gewählt und sicher auch mit Schwung und frischen Ideen hergekommen. Vielleicht sind aber auch manche am Anfang noch ein wenig unsicher. Unsicher, was denn zu tun ist, wie man sich hier im Gremium verhalten soll und was richtig ist. Dazu kann ich sagen, es gibt keine dummen Fragen, sondern nur dumme Antworten. Scheut euch nicht, in der Verwaltung nachzufragen. Und auch im Austausch der Argumente lernt man ständig dazu. Entscheiden heißt auch, ab und zu etwas falsch zu machen. Aber auch daraus lernt man und gewinnt Erfahrung .
Ihr tretet in die Fußstapfen des letzten Gemeinderatsgremiums, welches eines einte: Alle wollten das Beste für unsere Gemeinde. Zur Gemeinde gehören unsere Mitbürger, unsere kulturelle Identität, unsere Wirtschaft oder die uns anvertraute Umwelt – um nur einiges zu nennen. Zuweilen gibt es unterschiedliche Meinungen, welcher Weg der nun richtige ist.
Es gilt immer wieder abzuwägen und zu priorisieren. Da kommt nicht immer jeder auf dasselbe Ergebnis. Das gehört gerade zum Wesen der Demokratie und darum gibt es hier 17 unterschiedliche stimmberechtigte Volksvertreter mit ihren unterschiedlichen Erfahrungen, Alter und Berufen.
Eines zeichnete den Weyarner Gemeinderat bislang aus: Jeder hat Kolleginnen und Kollegen und deren Meinung respektiert und die Sache stand immer im Vordergrund. Und so ist es auch nach heißer Diskussion möglich, nach der Sitzung gemeinsam zum Wirt zu gehen, sobald das wieder möglich ist.
Ein weiteres Merkmal hatte den Weyarner Gemeinderat herausgehoben. Dort wo es möglich ist, sind auch Bürger mit ihren Ideen und ihrem Können einbezogen worden. Der Gemeinderat hat ein ermöglichendes Mitmachklima erzeugt. Ich bin zuversichtlich, Ihr pflegt dies auch weiter so und führt den Leitbildprozess mit Engagement zu Ende.
Ihr kommt aus der gesamten Gemeindeflur und so bringt ihr auch viel Ortskenntnis mit, ohne die es auch in der politischen Arbeit nicht geht. Es gehört auch zu den Aufgaben von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten, sich die Sorgen und Anliegen der Bürger vor Ort auch einmal selbst anzuhören, greifbar zu sein.
Und gleich zu Anfang erwartet uns mit der Pandemie eine unserer Nachkriegsgeneration nie bekannte überdimensionale Herausforderung, deren Facetten wir im Moment erst in Umrissen erahnen können. Eines ist aber schon klar – auf den Lorbeeren des letzten Gemeinderates werden wir uns leider nicht ausruhen können. Die nächsten beiden Jahre werden nicht leicht und bislang unbekannte Problemstellungen werden auf uns zukommen.
Der Gemeinderat ist nicht nur das Entscheidungsorgan, das der Verwaltung den Rücken stärkt, sondern ihr seid auch dem Bürgermeister die besten Ratgeber mit euren Kompetenzen.
Ich freue mich, dass ich euch in den kommenden sechs Jahren in der Sorge um das Wohl der Gemeinde zur Seite habe und ich hoffe auf die Fortführung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Ich wünsche euch dabei viel Freude, Erfolg, Erfüllung und innere Zufriedenheit.“

Datenstand vom 21.07.2020 15:58 Uhr