Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung des weiteren Bürgermeisters ab 01.05.2020.


Daten angezeigt aus Sitzung:  konstituierende Sitzung des Gemeinderates, 07.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) konstituierende Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 23

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat beschloss eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 638,73 € für den Zweiten Bürgermeister ab 01.05.2020.
Mit dieser Entschädigung sind bis zu 6 Wochen Urlaubsvertretung im Jahr mit abgegolten. Falls aufgrund besonderer Umstände eine längere Vertretung notwendig ist, wird eine zusätzliche Entschädigung festgelegt von 80 € pro Tag, an dem Tätigkeiten im Rathaus ausgeübt werden. Die maximale Entschädigung gemäß Art. 53 Abs. IV Satz 2 KWBG darf nicht überschritten werden.

Der Zweite Bürgermeister, Herr Dr. Franz Demmelmeier, hat an der Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht teilgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2020 15:58 Uhr