Coronakrise: Festlegung eines besonderen Verfügungsrahmens des Ersten Bürgermeisters für evtl. anfallende Anträge auf Stundungen von Gewerbesteuervorauszahlungen für die Dauer von drei Monaten.


Daten angezeigt aus Sitzung:  konstituierende Sitzung des Gemeinderates, 07.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) konstituierende Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 24

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bundesfinanzministerium hat beschlossen:
Wenn Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in diesem Jahr fällige Steuerzahlungen nicht leisten können, sollen diese Zahlungen auf Antrag befristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden. Unternehmen können den Antrag bis zum 31. Dezember 2020 bei ihrem Finanzamt stellen.
Die Finanzverwaltung hat auch beschlossen, dass Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler außerdem die Höhe ihrer Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer anpassen lassen können. Gleiches gilt für den Messbetrag für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen. Hierfür können sie bei ihrem Finanzamt einen Antrag stellen. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden als vor der Corona-Pandemie erwartet, werden die Steuervorauszahlungen von der Finanzverwaltung unkompliziert und schnell herabgesetzt. Bereits für 2020 geleistete Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer können zudem auf Antrag erstattet werden. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert. Ebenfalls sind die bayerischen Finanzämter angewiesen, die Grundlagen der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2020 auf Antrag bei Corona-Problemen herabzusetzen, um die Wirtschaft zu entlasten.
Bereits im Vorfeld der Anträge an das Finanzamt gehen parallel auch bei der Gemeinde Anträge ein, die Vorauszahlungen corona-bedingt zinslos zu stunden. Um den Gewerbetreibenden der Gemeinde Weyarn in der Liquidität entgegenzukommen, schlägt die Verwaltung vor, den Verfügungsrahmen des Bürgermeisters bei durch die Coronakrise bedingten Anträgen auf zinslose Steuerstundungen bei Gewerbesteuerzahlungen für eine Dauer von drei Monaten auf 50.000 € heraufzusetzen. Bei einer Stundung ist darauf hinzuweisen, dass beim zuständigen Finanzamt längerfristige Anpassungen der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen beantragt werden können.
Der Gemeinderat stimmte diesem Vorgehen zu. Die Regelung soll vorläufig bis 31.12.2020 befristet sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2020 15:58 Uhr