Anfrage zur Umnutzung des Wohnanwesens Buchholz 4 für ein heilpädagogisches Kleinstkinderheim.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates/Ferienausschuss, 23.04.2020
Beratungsreihenfolge
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Es liegt eine Anfrage für das Anwesen am Buchholz 4 (Flurstück 715/3 Gemarkung Wattersdorf, Mehrfamilienhaus) vor, ob dieses als Kleinstkinderheim genutzt werden darf. Dem Gemeinderat wurde eine entsprechende Konzeption für ca. 9 Kinder vorgelegt. Die Kinder würden vom Jugendamt zugewiesen; es handelt sich um eine gemeinnützige Gesellschaft. Es ist nur eine Umnutzung der Wohnnutzung in ein Kinderheim (gewerblicher Träger) geplant, aber keine bauliche Erweiterung. Entsprechend dem Flächennutzungsplan ist das Anwesen Buchholz Nr. 4 nicht als Siedlungsfläche ausgewiesen und somit als Außenbereich nach §35 BauGB zu bewerten.
Nach Rücksprache mit Herrn Deingruber vom LRA Miesbach ist eine Beurteilung nach §35/II BauGB unter der Voraussetzung des gemeindlichen Einvernehmens vorstellbar, da die Bausubstanz und Wohnfläche nicht erweitert werden sollen.
Der Gemeinderat stellte ein Einvernehmen in Aussicht. Es wurde darauf hingewiesen, dass keine gemeindliche Straßenerschließung des Anwesens vorliege und deshalb eine privatrechtliche Sicherung notwendig sei.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.07.2020 15:57 Uhr